Das Leben "bietet" keine angeborenen oder gar garantierten Rechte, auf die Anspruch erhoben werden könnte.
Doch. Diese Rechte hat sich die Menschheit erarbeitet. Sie sind bei der Geburt vorhanden, je nach Lokalität unterscheiden sie sich. Der Ausdruck "das Leben an sich" trifft es hier nicht, denn Rechte sind eine Erfindung von Menschen, nicht von Tieren, und zu Tieren spricht Muho nicht. Leider habe ich den Eindruck, dass trotz offensichtlichen Philosophie-Studiums (wenn ich mich da recht erinnere) Muhos Begriffswelt recht schwammig ist, und das ist mir in den letzten Jahren so deutlich geworden, dass ich schließlich auch darauf hinweisen musste. Was er meint, müsste er ausserdem dann selbst klarmachen. Denn vom Zen oder Buddhismus redet er da ebenfalls nicht, dort gibt es nämlich das "Recht auf Erleuchtung". Der Dharma macht keinen Sinn mit seinen Vorstellungen der Besonderheit, als Mensch geboren zu sein, wenn dieses Menschsein nicht mit einem jedem zugänglichen Anspruch auf Erleuchtung einherginge.
Die Tatsache, dass es nicht mal ein Recht geben mag, gesund auf die Welt zu kommen, wird auch nicht zur Dankbarkeit führen, nämlich dann nicht, wenn man besonders krank ist. Wird z.B. ein Kind geboren mit einer Lebenserwartung von ein paar Monaten und unvorstellbarem Leiden, dann hat dieses Kind garantiert keine Chance zur Dankbarkeit, zum einen wegen des Leidens, zum anderen, weil es noch nicht alt genug ist zu reflektieren. Auch zu diesem Kind spricht Muho nicht.