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Soka Gakkai in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt

  • Hendrik
  • 14. Juni 2023 um 12:41
  • Zum letzten Beitrag
  • Hendrik
    Globale Moderation Themenautor
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    Buddh. Richtung
    säk. Buddhismus
    • 14. Juni 2023 um 12:41
    • #1

    Die DBU meldet heute in ihrem Newsletter: "Die hessische Landesregierung hat der Soka Gakkai in Deutschland am 4. Mai 2023 den Körperschaftsstatus verliehen. Damit ist die Soka Gakkai die erste buddhistische Religionsgemeinschaft in Deutschland, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wurde."

    Mit dieser Anerkennung gehen umfassende Rechte aber auch Pflichten einher.

    "Es gibt nur eine falsche Sicht: Der Glaube, meine Sicht ist die einzig richtige."

    Nagarjuna / 塞翁失馬 – 焉知非福

  • fotost
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    • 14. Juni 2023 um 14:11
    • #2
    Zitat

    Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaft sind, haben einen öffentlich-rechtlichen Status eigener Art. Zu den besonderen Rechten, die den Gemeinschaften verliehen werden, zählen beispielsweise das Recht zum Steuereinzug (Kirchensteuer) bei ihren Mitgliedern (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 6 WRV), die Dienstherrenfähigkeit (Möglichkeit, die Rechtsstellung ihrer Bediensteten (Pfarrer, Kirchenbeamte) öffentlich-rechtlich auszugestalten), die Rechtssetzungsbefugnis (für eigenes Binnenrecht, z. B. Regelungen zur innerkirchlichen Organisation und zum Mitgliedschaftsverhältnis) sowie das Recht, kirchliche öffentliche Sachen durch Widmung zu schaffen.[2]

    Wiki - Öffentlich rechtliche Religionsgesellschaft

    Wollen wir das wirklich so in aller Konsequenz? Das Recht von (buddhistischen) Gruppen Kirchensteuer zu erheben und eigene Gerichtsbarkeit auszuüben und quasi so etwas wie die Möglichkeit (buddhistische) Beamte zu erschaffen?

    Ich sehe das als betont säkularer Zeitgenosse sehr kritisch! Und das gilt in Bezug auf alle Gruppen, die sich auf eine Lehre beziehen.

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    3. Juni 2023
    • 14. Juni 2023 um 14:41
    • #3

    Ist das dann so wie in Japan?

    Ich hatte mal von einer Äbtissin gehört, dass man dann auch einiges an Unterstützung vom Staat bekommt und das sehr helfen würde.

  • pano
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    • 14. Juni 2023 um 15:43
    • #4

    Das wäre so wie die katholische und evangelische Kirche. Kirchensteuer kann erhoben werden, man bekommt bestimmte rechtsprivilegien. Nur bezahlt der Staat nicht das Personal, er macht sich nur zum Einzugsgehilfen.

    (Katholische und evangelische Kirchen bekommen ja noch das Gehalt ihrer Bischöfe vom Staat, das geht wenn ich mich recht erinnere aufs Reichskonkordat zurück, oder war es doch die Säkularisation).

  • Anna Panna-Sati
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    • 14. Juni 2023 um 16:49
    • #5
    fotost:
    Zitat

    Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaft sind, haben einen öffentlich-rechtlichen Status eigener Art. Zu den besonderen Rechten, die den Gemeinschaften verliehen werden, zählen beispielsweise das Recht zum Steuereinzug (Kirchensteuer) bei ihren Mitgliedern (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 6 WRV), die Dienstherrenfähigkeit (Möglichkeit, die Rechtsstellung ihrer Bediensteten (Pfarrer, Kirchenbeamte) öffentlich-rechtlich auszugestalten), die Rechtssetzungsbefugnis (für eigenes Binnenrecht, z. B. Regelungen zur innerkirchlichen Organisation und zum Mitgliedschaftsverhältnis) sowie das Recht, kirchliche öffentliche Sachen durch Widmung zu schaffen.[2]

    Wiki - Öffentlich rechtliche Religionsgesellschaft

    Wollen wir das wirklich so in aller Konsequenz? Das Recht von (buddhistischen) Gruppen Kirchensteuer zu erheben und eigene Gerichtsbarkeit auszuüben und quasi so etwas wie die Möglichkeit (buddhistische) Beamte zu erschaffen?

    Ich sehe das als betont säkularer Zeitgenosse sehr kritisch! Und das gilt in Bezug auf alle Gruppen, die sich auf eine Lehre beziehen.

    Ich sehe das auch eher mit Skepsis, obwohl es sicher auch positive Auswirkungen haben dürfte, z.B., dass Buddhismus - allgemein - vielleicht mehr in der Bevölkerung wahrgenommen wird.

    Es wundert mich auch, dass Soka Gakkai, eine recht "junge" buddhistische Gemeinschaft, diesen Körperschaftsstatus als erste erhält. Vielleicht wurde sich besonders darum bemüht?!

    "...Dieser edle achtfache Pfad aber ist der zur Aufhebung des Leidens führende Weg..." (AN.VI.63)

    "In dieser Stunde hörte Siddhartha auf, mit dem Schicksal zu kämpfen, hörte auf zu leiden. Auf seinem Gesicht blühte die Heiterkeit des Wissens, dem kein Wille mehr entgegensteht, das die Vollendung kennt, das einverstanden ist, mit dem Fluss des Geschehens, mit dem Strom des Lebens, voll Mitleid, voll Mitlust, dem Strömen hingegeben, der Einheit zugehörig." (H.Hesse)

  • void
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    Buddh. Richtung
    Zen
    • 14. Juni 2023 um 19:59
    • #6

    Die Sokka Gakkai war ja immer sehr politiknah ( mit der Kōmeitō hatte man zeitweise sogar eine eine eigene politische Partei ) und präsentierte sich als humanistische Bewegung zur Verbesserung der Welt:

    SGI:

    Alle Aktivitäten der Soka Gakkai wurzeln in der Überzeugung vom grenzenlosen Potenzial eines jeden Menschen und der Wertschätzung allen Lebens...

    Leitlinie der Soka Gakkai ist die Achtung der Würde allen Lebens. Auf dieser Grundlage trägt sie auf vielfältige Weise zur Förderung von Frieden, Kultur und Bildung bei. Zu den gesellschaftlichen Aktivitäten der Soka-Gakkai-Gemeinschaften gehören Ausstellungen, kulturelle Veranstaltungen, Konferenzen sowie interreligiöse Dialoge. Darüber hinaus engagiert sich die Soka Gakkai in Kampagnen für Gewaltfreiheit, in gemeinnützigen Aktionen und humanitären Hilfsprogrammen.

    Und als man 2015 für 6,3Millionen ein Zentrum bei Frankfurt eröffnete, könnte man sich von der besten Seite zeigen:

    FNP:
    . „Es heißt dass Frankfurt freie Furt bedeutet – und genau deshalb haben wir hier, ganz in der Nähe von Frankfurt. dieses Buddhistische Friedenszentrum errichtet“, so van Kluyve. „In diesem Gebäude werden buddhistische Seminar veranstaltet, aber die Türen stehen allen offen – auch für öffentliche Veranstaltungen“, betonte Susanne van Kluyve. Auch der Standort, ganz in der Nähe der KZ-Gedenkstätte, sei kein Zufall. „Wir sind entschlossen, von Deutschland aus eine Welle des Friedens und der Hoffnung nach ganz Europa, ja, in die ganze Welt zu senden“, sagte van Kluyve unter großem Beifall der Zuhörer.

    Hier förderte man vieles, was die Menschen als einen positiven Beitrag zur Gesellschaft ansehen:

    FNP:
    Mörfelden-Walldorfs Bürgermeister Heinz-Peter Becker stellte die verschiedenen Gedenk- und Friedensaktionen der Doppelstadt heraus. „Wir haben ehemalige jüdische Zwangsarbeiter der KZ-Außenstelle eingeladen, haben Stolpersteine für die verschleppten und ermordeten jüdischen Bewohner verlegt und belegen mit unserem Netzwerk Asyl, dass wir die derzeit 180 Flüchtlinge menschenwürdig in unserer Stadt betreuen und behandeln“, so Becker. „Ich möchte ihnen ein großes Kompliment für die architektonische Umsetzung ihrer Grundwerte wie Offenheit, Toleranz aber auch tiefe Verbundenheit zur buddhistischen Lehre machen“, so Becker. „Ich bin froh, dass ich gekommen bin“, beschrieb der EU-Abgeordnete Thomas Mann seine Empfindungen bei der spirituellen Atmosphäre. Er verwies darauf, dass alle die „Wellen des Friedens“, die von diesem Zentrum des Friedens ausgehen sollen, nötiger denn je brauchen. Thomas Mann prangerte den gnadenlosen Kampf um Macht und Ressourcen – insbesondere unter Missbrauch des Glaubens – an. „Sie bauen neue Brücken zwischen der östlichen und westlichen Kultur, und diese sollten wir auch nutzen“, so der EU-Abgeordnete.

    Wenn eine buddhistische Gemeinschaft sich all dieser gesellschaftlichen Anliegen - Flüchtling, Vergangenheitsbewältigung, Frieden so vorbildlich annimmt, dann ist es verständlich, wenn man damit gerade in Hessen so viel Sympathien gewonnen hat.

    Ich kann mich erinnern, dass der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch Sympathien für den Buddhismus hatte und den Dalai Lama als persönlichen und politischen Freund betrachtete.

  • void
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    Buddh. Richtung
    Zen
    • 14. Juni 2023 um 23:24
    • #7

    Es hat glaube ich doch nichts mit speziellen Umständen zu tun:

    Wikipedia:

    Angeregt durch den Durchbruch der österreichischen Buddhisten, die 1983 als Religionsgemeinschaft die volle Anerkennung erhielten, wurde 1985 in Hamburg die Gründung einer Buddhistischen Religionsgemeinschaft in Deutschland (BRG) beschlossen, um die staatliche Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß dem Grundgesetz zu erreichen. Der Einspruch insbesondere Bayerns bei der Kultusministerkonferenz vereitelte zwar diese Initiative auf Jahrzehnte, brachte aber die Einigung auf das „Buddhistische Bekenntnis“.

    Ich denke, dann muß es irgendwann einen Wandel gegeben haben, wo die Länder selber Religionsgemeinschaften diesen Status geben konnten, so dass andere Religionsgemeinschaften es schafften, diesen Status zu bekommen:

    Winheller:

    Viele Glaubensgemeinschaften sind mittlerweile als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt. Dazu zählen beispielsweise die Freikirchlichen Gemeinden, die Zeugen Jehovas, die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland und die Bahá´í-Gemeinde in Deutschland. Auch eine hinduistische Tempelgemeinschaft in Nordrhein-Westfalen konnte sich diesen Status nun erstreiten. Mit Urteil vom 07.06.2013 hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg das Land dazu verpflichtet, dem hinduistischen Verein die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen.

    ...

    Vereine, die einen solchen Status begehren, müssen danach zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen zum einen eine Religionsgemeinschaft bilden, die sich durch ein gemeinsames Glaubensbekenntnis auszeichnet. Dafür muss die Religionsgemeinschaft die Angehörigen dieses Glaubensbekenntnisses vereinen und das Glaubensbekenntnis pflegen, betätigen und verbreiten. Zum anderen – als zweite Voraussetzung – muss die Gemeinschaft durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder auch die Gewähr der Dauer bieten. Dieses Kriterium ist auf die Zukunft bezogen. Es verlange, so das Gericht, eine Prognose, ob die Religionsgemeinschaft auf Dauer Bestand haben wird. Der Begriff der Verfassung meine dabei mehr als eine rechtliche Satzung. Unter Verfassung sei nämlich der tatsächliche Zustand der Gemeinschaft, also ihre Verfasstheit, zu verstehen. Die Zahl der Mitglieder sei dafür ein wesentliches Element. Aus ihr allein könne aber wiederum nicht auf den künftigen Fortbestand der Religionsgemeinschaft geschlossen werden. Insbesondere sei es verfehlt, den dauerhaften Bestand einer Religionsgemeinschaft von einem gewissen Verhältnis der Mitglieder zur Gesamtbevölkerung des jeweiligen Bundeslandes abhängig zu machen (i.d.R. ein Tausendstel der Bevölkerung), so wie es die Verwaltung regelmäßig tut. Vielmehr müsse berücksichtigt werden, wie lange die Religionsgemeinschaft bereits besteht, wie sich der Mitgliederbestand über die Jahre verändert hat, wie die Altersstruktur zu bewerten ist etc.

    ...

    Die erste Voraussetzung war für die hinduistische Glaubensgemeinschaft leicht zu erfüllen: Dem Urteil zufolge finden auf dem Tempelgelände drei Mal täglich Verehrungszeremonien für hinduistische Götter statt, es wird religiöser Unterricht erteilt, Hochzeitszeremonien werden abgehalten und hinduistische Feiertage begangen. Daneben gebe es eine Vielzahl religiöser und sozialer Angebote, wie Tempelführungen und Sprach-, Tanz-, Yoga- und Meditationskurse.

    Und auch die zweite Voraussetzung sah das VG Arnsberg als erfüllt an. Die Umstände sprächen klar für einen dauerhaften Bestand: Der Verein habe zwar nur rund 1.200 Mitglieder in NRW und damit deutlich weniger als 1/1000 der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Die meisten von ihnen seien dem Verein aber erst in jüngerer Zeit beigetreten. Dies zeuge von der wachsenden Bedeutung der Tempelgemeinschaft. Da die Gemeinschaft außerdem „eine maßgebliche Institution des Hinduismus und damit eine der ältesten und größten Religionen der Welt darstellt“, habe die Gemeinschaft auch künftig das Potential, weitere Mitglieder anzuziehen.

    Die spätestens seit der Entscheidung des BVerwG v. 28.11.2012 (6 C 8.12) vollzogene Abkehr von pauschalen Richtwerten (Zahl der Mitglieder im Vergleich zur Bevölkerung des Bundeslandes) rückt den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts für viele weitere Religionsgemeinschaften in greifbare Nähe. Besonders einfach dürften es Religionsgemeinschaften haben, die – anders als neu gegründete Gemeinschaften – großen Weltreligionen zugehörig sind. So dürfte es z.B. nur eine Frage der Zeit sein, bis auch der Buddhismus in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wird.

    Alles anzeigen

    Dadurch dass die Sokka Gakkai nachweisen konnte, dass sie eine gewisse Struktur und Langlebigkeit besitzt und dass sie gut gerüstet für diesen Rechtsweg war, könnte sie dass dann gemäß des hinduistischen Präzendentfall durchziehen. Und es waren darüber hinaus keine speziellen Umstände notwendig. Durch den hinduistischen Präzenzenzfall wo ein Verein mit nur 1200 Mitgliedern diesen Status bekam, konnte die Sokka Gakkai dass dann auch.

  • Sudhana
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    • 15. Juni 2023 um 14:28
    • #8
    void:

    Ich denke, dann muß es irgendwann einen Wandel gegeben haben, wo die Länder selber Religionsgemeinschaften diesen Status geben konnten

    Nein, die Verleihung des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus unterliegt seit Geltung des Grundgesetzes der Kulturhoheit der Länder, wobei in der Praxis die länderübergreifende Kultusministerkonferenz konsultiert wird. Die Verleihung des KdöR - Status in einem Bundesland ist dann idR maßgeblich für die Entscheidung in anderen Bundesländern, wenn dort weitere Anträge gestellt werden; bei der Prüfung des Antrags lehnt man sich dann idR an die 'Erstzulassung' an.

    void:

    Durch den hinduistischen Präzenzenzfall wo ein Verein mit nur 1200 Mitgliedern diesen Status bekam, konnte die Sokka Gakkai dass dann auch.

    Lange Zeit war eine der Bedingungen für eine Anerkennung als Körperschaft, dass die antragstellende Gemeinschaft einen Mindestanteil der Bevölkerung des Bundeslandes, in dem der Antrag gestellt wird, repräsentiert. Das war begründet durch das im Grundgesetz vorgeschriebene Kriterium, dass die antragstellende Gemeinschaft auch durch die Anzahl ihrer Mitglieder Gewähr auf Dauer bietet. Als erforderlicher Mindestanteil galt 1 Promille der Bevölkerung in dem Bundesland, in dem der Erstantrag gestellt wurde.

    2007 fasste die DBU erneut den Beschluss, Antrag auf Körperschaftsstatus zu stellen. Bei nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Es wurde unmissverständlich deutlich gemacht, dass es dabei nicht um die "klassischen" Privilegien wie Einziehung der Mitgliedsbeiträge durch den Staat ('Kirchensteuer') oder Dienstherrenfähigkeit ging (das wurde vielmehr explizit ausgeschlossen), sondern um 'Augenhöhe' im interreligiösen Dialog sowie um ein Zugangsrecht zu Haftanstalten, Krankenhäusern und Seniorenheimen (und zumindest theoretisch auch Kasernen). Das, was bei den christlichen Kirchen unter 'Seelsorge' läuft. Schutz buddhistischer Einrichtungen bei Bauplanungen. Buddhistische Friedhöfe. Solche Dinge. Eine ausführliche Begründung des Gegenvotums kann man hier lesen.

    Eine interne DBU-Arbeitsgruppe bereitete den Antrag vor und klärte insbesondere die noch offenen Fragen der Mitgliedsgemeinschaften im Lauf des folgenden Jahres. Es verblieb das Problem der Mitgliederzahlen - es gab in der DBU nur eine Liste der BR (Buddhistische Religionsgemeinschaft, die 'Einzelmitglieder'). Viele Mitgliedsgemeinschaften führten auch selbst keine Mitgliederlisten. Dazu natürlich auch Bedenken wegen Datenschutz usw. usf. Bei dieser Problematik blieb das Antragsverfahren zunächst stecken.

    In Bewegung kam die Sache dann mit dem "Präzedenzfall". 2012, also fünf Jahre später. Da ging es freilich nicht um Hindus, sondern um die Baha'i in Hessen. Die waren so unbekümmert, mit etwas über 900 Mitgliedern in Hessen den Antrag zu stellen. Ein Promille wären in Hessen grob 6.000 gewesen - so viel hatten die in ganz Deutschland nicht (ca. 5.000). Der Antrag wurde natürlich abgelehnt, wogegen sie klagten. Hessen verlor erst vor dem VG in Kassel und die Revision wurde vom BVG zurückgewiesen. Damit war das Promille - Kriterium gekippt, das war der entscheidende Präzedenzfall.

    Im Herbst desselben Jahres stellte der (zweiköpfige) Vorstand der DBU beim Kultusministerium Bayern (Sitz der DBU ist München) offiziell Antrag; vorab wurden die Mitgliedsgemeinschaften der DBU durch den jährlichen Spendenbrief der DBU von der unmittelbar bevorstehenden Antragstellung in Ausführung des Beschlusses von 2007 informiert (was sich übrigens merklich positiv auf das Spendenaufkommen auswirkte). Einer der beiden Unterzeichner des Antrags war pikanterweise derjenige, der als einziger gegen den Antrag gestimmt hatte. Mehrheitsbeschluss ist Mehrheitsbeschluss und als Vorstand ist dein Job, Beschlüsse auszuführen ...

    Leider wurde auf der Vollversammlung 2013 neben der Neugestaltung der Webseite auch dieser Antrag zum Anlass genommen, den Konflikt zwischen einer (mittlerweile Ex-) Mitgliedsgemeinschaft und dem Vorstand, der dieser Gemeinschaft wohl nicht willfährig genug war, auszutragen. Als diese Leute die Mitgliederversammlung bequatschten, den Beschluss zu fassen, den Antrag zurückzuziehen, trat der Vorstand zurück. Was dem o.g. Unterzeichner des Antrags die Möglichkeit gab, dem neuen Vorstand eine Klage vor dem Vereinsgericht anzukündigen für den Fall, dass der satzungswidrig gefasste Beschluss nicht umgehend ungültig erklärt wird. Da einer der neuen Vorstände Jurist war, war das Thema in fünf Minuten geklärt.

    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ca. ein Vierteljahr später zeigte, dass die angeblich noch "offenen Fragen" bereits sämtlich durch die Arbeitsgruppe geklärt waren - die weitaus meisten bereits 2008. Da hatte immerhin eine Arbeitsgruppe von qualifizierten Leuten fünf Jahre ehrenamtlich Vorarbeit geleistet - wen juckt's, wenn es um Politik geht ...

    Man hätte sich halt vorher - vor der ordentlichen Mitgliederversammlung - mit dem Thema bzw. den vorliegenden Papieren nochmals beschäftigen sollen. Hätte der eine oder andere vielleicht auch gemacht, wenn die Vertreter der genannten Ex-Mitgliedsgemeinschaft das Thema und ihren Beschlussantrag auf Rücknahme des Antrags auch auf die Tagesordnung gesetzt hätten. Dann wäre der Beschluss - wenn er dann überhaupt so gefallen wäre - auch rechtsgültig gewesen. Offensichtlich ging es der genannten Gemeinschaft jedoch gar nicht um die Körperschaftsfrage, sondern um einen kooperationsfreudigeren Vorstand, den sie dann ja auch bekamen. Das ließ sich die DBU dann tatsächlich 5 Jahre gefallen.

    Ich habe die Angelegenheit KdöR nach 2013 nicht weiter verfolgt - der Antrag schmort mW immer noch beim bayerischen Kultusministerium, seit über 10 Jahren. Keine Ahnung, woran es noch konkret hängt. Ist mir auch egal, ich bin nicht scharf drauf, staatlich anerkannter Buddhist zu werden.

    OM MONEY PAYME HUNG

    Einmal editiert, zuletzt von Sudhana (15. Juni 2023 um 14:56)

  • Igor07
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    • 17. Juni 2023 um 18:41
    • #9
    Hendrik:

    Damit ist die Soka Gakkai die erste buddhistische Religionsgemeinschaft in Deutschland, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wurde."

    Wow, echt intersaant . Von Kurzem ich hatte dieses Buch bestellt:

    Buddhismus. Das erste Jahrtausend. 1986 (Buddhism, the First Millennium, 1977)

    Warum? Das war sehr lehrreiche Interpetation von dem Konzept der "Leerheit" . Und wer ist der Autor? So lese ich in Wiki:

    Zitat

    Daisaku Ikeda (japanisch 池田 大作 Ikeda Daisaku; * 2. Januar 1928 in Iriarai (heute: Ōta), Präfektur Tokio) ist seit 1975 Präsident der Sōka Gakkai International, einer Schwesterorganisation der japanischen neuen Religion Sōka Gakkai, deren Präsident er von 1960 bis 1979 war und deren Ehrenvorsitzender er ist. Ikeda ist Autor zahlreicher Romane, Essays und Gedichte, hält Vorträge und führt Dialoge, die sich den Themen Frieden, Kultur und Erziehung auf der Basis des Nichiren-Buddhismus widmen. Er ist seit über einem Jahrzehnt nicht mehr öffentlich in Erscheinung getreten.


    Ich habe kein Vertrauen an solchen Quellen , wie Wikipedia.. Ist der Autor der hartgesottene Sekte-Vorstand, oder der Frieden-Aktivist? Ich konnte es nichts aufdröseln, kommt darauf an.

    Zitat

    Seit über 40 Jahren sucht Daisaku Ikeda mit Vorträgen und Reisen immer wieder den direkten persönlichen Kontakt und offenen Meinungsaustausch mit Menschen weltweit. Er führt zahlreiche Dialoge mit Persönlichkeiten aus Politik, Philosophie, Bildung, Kunst und Wissenschaft über soziale und friedenspolitische Themen. Viele dieser Dialoge – unter anderem mit Tschingis Aitmatow, Josef Derbolav, Michail Gorbatschow, Nelson Mandela, Linus Pauling, Aurelio Peccei (Club of Rome), Arnold J. Toynbee, Johan Galtung – sind veröffentlicht und in über 30 Sprachen übersetzt. Unter den zahlreichen Führungspersönlichkeiten, die Ikeda traf, befanden sich auch unrühmliche Zusammenkünfte wie die mit Li Peng, Nicolae Ceaușescu und Manuel Noriega.[4][5] Die Sōka Gakkai widmete Noriega einen Garten auf einem Gelände der Sōka Gakkai in Fujinomiya, nach der Inhaftierung Noriegas wurde der Garten ohne weitere Feierlichkeiten entfernt.[6]

    Sein aktiver Einsatz für Frieden und Abrüstung begann 1968. Im Kalten Krieg forderte Ikeda von der japanischen Regierung eine Entschuldigung für die an den Chinesen begangenen japanischen Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg. Trotz heftiger Kritik im eigenen Land setzt er sich, neben anderen Persönlichkeiten wie Ishibashi Tanzan, nachdrücklich für die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen ein, die dann 1972 erfolgte. In Anerkennung seiner Bemühungen erhielt Daisaku Ikeda 1986 als erster Ausländer die „Auszeichnung für Frieden und Freundschaft“ der Volksrepublik China.

    Knlingt nichts übel auf den ersten Blick. Wer mehr hier auf dem Forum über diesen Autor bescheid weiss, dann ich wäre sehr dankbar für die Informationen. Und , wahrschenlich, jemand hatte auch ihn gelesen?

    LG.

    Ein Leben ohne Selbsterforschung verdiente gar nicht gelebt zu werden.

    Sokrates

  • pano
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    • 17. Juni 2023 um 21:12
    • #10

    In englischsprachigen Foren wird die SGI Organisation als Sekte („cult“) bezeichnet.

  • Igor07
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    • 17. Juni 2023 um 21:37
    • #11
    pano:

    In englischsprachigen Foren wird die SGI Organisation als Sekte („cult“) bezeichnet.

    Richtig, aber die wurde hierzulande anerkannt, so wie der Beitrag 6 von void . Interessant, wo liegt die Wahrheit?

    Ein Leben ohne Selbsterforschung verdiente gar nicht gelebt zu werden.

    Sokrates

  • pano
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    • 17. Juni 2023 um 22:07
    • #12

    Naja, es finden sich viele ausstiegsberichte die eben durchaus die Frage aufwerfen wie die SGI einzuschätzen ist. Es wird etwa berichtet, dass Kontaktabbruch droht wenn man SGI verlässt. Das kennt man von den Zeugen Jehovas und Scientology, und anderen Kulten.

    Es wird auch berichtet dass SGI andere buddhistische - auch Mahayana und Nichten Gruppen also wir reden hier nicht von Theravada / Mahayana “Konflikt” - herabwürdigt und etwa nur die eigene Rezitationspraxen der Mahayana sutra als valide ansieht.

    Der Roman Autor als Führungsfigur ist auch schillernd und im Kontext mit den anderen berichten würde ich jetzt keine meditationsinteressierten Personen direkt mal bei SGI vorbei schicken.

Ausgabe №. 133: „Rausch"

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