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Verzeihung im Buddhismus

  • Diapsalmata
  • 24. Juli 2015 um 12:07
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  • Monikamarie
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    • 30. Juli 2015 um 11:22
    • #26

    Hi Son,
    es spielt absolut keine Rolle, ob mein Gegenüber für Verzeihung bereit ist. Ich tue ich, was ich für richtig halte und gut ist.
    Ich befreie mich von möglicher falscher Ansicht, falschem Denken, falschem Handeln und mache es in Zukunft - wenn mir das möglich ist - besser.
    Ich kann niemanden retten, schon gar nicht Un-Einsichtige, Herzverhärtete, Verblendete ...
    Eigentlich geht es immer nur um Dich selbst. Mach Dich frei von Erwartungen an Andere!
    Das ist mein Appell.
    _()_ Monika

  • perkele
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    18. April 2012
    • 30. Juli 2015 um 13:12
    • #27
    Mirco:

    ja, ich möchte das auch noch mal betonen: wie sich Gegenüber verhält, spielt in der Vergebung absolout keine Rolle.


    Oh, ich denke, dass das in der Realität doch oft sehr wohl eine Rolle spielt.
    Es geht ja darum

    Son:

    aber wenn das Gegenüber keine wirkliche Einsicht hat,


    (was natürlich ebenso bedeuten oder mit beinhalten kann, dass man selber keine Einsicht hat)
    und es kann ja auch sein, dass man die Gründe, warum sich der andere so und so verhält, gut nachvollziehen kann, und dass man sich ziemlich sicher sein kann, dass dem ein Denkfehler zugrunde liegt.
    Dann ist es vielleicht nicht unbedingt schwer mit dem Verzeihen. Aber dennoch, wenn man der Überzeugung ist, dass dieses falsch ist, dann kann man es nicht einfach hinnehmen. Und solange man noch irgendeinen Zugang hat, wird man versuchen, das zu korrigieren. Da mag es dann auch einiges an Reibereien geben, bevor es vielleicht doch zum Verständnis und damit zur Versöhnung kommt.
    Frei von Erwartungen an andere kann man sein, wenn man vollkommen unabhängig ist. Das mag zwar letztendlich erstrebenswert, aber in der Realität nicht einfach durch bloße Willenskraft zu erlangen sein.

    Vielleicht liegt da auch, wie es blue_ angedeutet hat, der Unterschied zwischen "Verzeihen" und "Vergeben" (obwohl die für mich eigentlich doch ziemlich synonym sind). Vielleicht auch eher der Unterschied zwischen "Verzeihen" und "Versöhnung"

    Wenn eine Versöhnung oder zumindest etwas an Verständigung noch nicht unmöglich scheint, dann ist es mit bloßem Hinnehmen und Verzeihen nicht unbedingt getan.

  • Son
    Gast
    • 30. Juli 2015 um 13:19
    • #28

    Gut, dann habe ich das wohl falsch verstanden, Drewermann meinte das so, aber wie gesagt, der ist ja Theologe, einer der Bekanntesten übrigens, die wir haben, aber egal er ist christlich geprägt.

    Eure Beiträge speziell den von dir Blue habe ich falsch verstanden, dafür entschuldige ich mich gerne.

    Wobei das Thema wirklich ein heißes ist, weil bei mir ist ja meine Mama verstorben vor einigen Monaten jetzt ist Verfahren ausständig über das was meine Mama mit ihrem ehemaligen Mann vereinbart hat. Ich habe davon oft gehört und mit ihr darüber gesprochen und auch andere enge Vertraute. Er will sich nach ihrem Tod nicht mehr an die Vereinbarung halten, meine Mama war sehr korrekt und ich dachte ihr Gatte auch, aber falsch gedacht. Ja, es geht hier um Geld, aber ich sehe meinen Einsatz in der Angelegenheit gar nicht so sehr für mich sondern für meine Mama, weil es ihr einfach sehr wichtig war, dass wenn ihr mal was passiert, das was sie erarbeitet hat nicht andere bekommen. Wisst Ihr es ist für mich auch schwer zu verstehen zu verzeihen, dass diese Abmachungen nicht mehr gelten, wie soll ich damit umgehen? Sagen egal, er schadet sich selbst oder würdet ihr für das Recht kämpfen? Ich finde es traurig, dass Menschen, die über Jahrzehnte befreundet waren und sich gut verstanden sich vor Gericht sehen, ich weiß auch noch nicht, ob ich mir das wirklich antue. Was würdet ihr mir den raten? Verzeiht mir die banale Frage, würdet ihr es lassen? Ich habe eine hohe Meinung von euch und daher frage ich euch auch wenn es sich um ein banales Problem handelt.

    Zweiter Zugang zu dem Thema Verzeihen - Gehen wir mal davon aus, dass ihr ein Kind habt und jemand "nimmt" Euch dieses Kind - würdet ihr dieser Person ernsthaft verzeihen können? Ich denke mir, wenn man so persönlich betroffen ist wie bei diesem Beispiel kann ich mir schwer vorstellen, dass man sagt, ich verzeihe bzw. der andere muss sein Handeln verantworten. Auch hier würde mich eine kurze Antwort freuen um einfach die Lehre besser zu verstehen. Es sind ja sehr einfache Themen, aber sehr wichtige, daher fühle ich mich gerade hier im Anfängerbereich auch sehr wohl, weil immer wieder Diskussionen sind über Themen des Alltags auch, vielen Dank euch allen für Eure Beteiligung bzw. euer Verständnis wenn ich mal Blödsinn schreibe, wobei ich bin ja offen auch für Kritik, LG Son

  • Doris
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    25. März 2012
    • 30. Juli 2015 um 13:51
    • #29

    Wenn der Gatte ein Ex-Gatte ist und Du der Sohn und falls es kein Testament gibt, ist es doch sehr einfach nach deutschem Recht: Du bist der Erbe.

    Doch, ich würde um so was kämpfen, auch vor Gericht. Das bedeutet nicht, dass ich den Gegner hassen muss. Geldgier kann jeden packen und verblenden. Ist wie eine Krankheit. Warum einen Kranken hassen? Man muss auch nicht alles durchgehen lassen. Aber sicher gäbe es einen Punkt, bei dem ich sagen würde "Werd glücklich mit dem Zeug!".

    Bei solchen Geschichten, wie Du sie gerade erlebst, lässt sich auch die Lehre ziehen, immer alles schriftlich festzulegen. Die Leute denken immer, das sei nicht notwendig, aber die Gier des Menschen ist unberechenbar, und dann kommt so ein dummer Streit bei raus. Sogar nette Leute können dann zu Ekeln werden.
    Was sagt denn Dein Rechtsbeistand?
    Dass so viele von der mündlichen Vereinbarung wissen, ist von Vorteil für Deine Sache. Sie müssen das aber auch bestätigen, ev. vor Gericht.

    Der Sinn des Lebens besteht darin, Rudolph, dem Schwurkel, den Schnabel zu kraulen.

  • Noreply
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    • 30. Juli 2015 um 14:14
    • #30

    Im Verzeihen liegt der Schlüssel. Verzeihe Ihm und tu das was Du nicht vergessen hast. Suche nach Menschen die auch nicht vergessen haben. Kämpfe dich da durch.
    Das geht am Besten wenn du verziehen hast.
    Verzeihen und vergessen ist der erste Schritt in die Falle der Wiederholung von Schmerz. Sein Recht zu fordern ist ein Gesellschaftliches Muss.
    Die Gesetze müssen von allen eingehalten werden, dazu gehören auch mündliche Verträge. Außerdem hat Doris Erbrechtlich recht, die Kinder erben an Erster Stelle. Da der Vater geschieden/weggegangen ist geht das Erbe ganz an die Kinder der Mutter, wenn kein Testament da ist. Er will sich nicht an Vereinbarungen halten? Na und? Das Gericht wird ihn in die Bahn zurück bringen. Ist das ein "Vater"? Es kann auch schon ein starkes Anwaltsschreiben genügen. Bei uns hat das so Einen sehr erschreckt und zum Verzichten veranlasst. Nach dem Schreiben wusste er genau das er einen Prozess verlieren würde, aber auch das wir das Gericht anrufen werden. Gruß Helmut

  • keks
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    18. Januar 2014
    • 30. Juli 2015 um 15:15
    • #31
    Son:

    Ja, es geht hier um Geld, aber ich sehe meinen Einsatz in der Angelegenheit gar nicht so sehr für mich sondern für meine Mama, weil es ihr einfach sehr wichtig war, dass wenn ihr mal was passiert, das was sie erarbeitet hat nicht andere bekommen. Wisst Ihr es ist für mich auch schwer zu verstehen zu verzeihen, dass diese Abmachungen nicht mehr gelten, wie soll ich damit umgehen? Sagen egal, er schadet sich selbst oder würdet ihr für das Recht kämpfen?

    Ja, kämpfen. Meine Eltern machten gemeinsam das Testament in dem ich Alleinerbe war, meine Mutter starb als erste. EIne Woche nach ihrem Tod änderte mein Vater das Testament, "verschenkte" 2 Autos und logischerweise auch alles Geld das er hatte, vermachte das Haus meinem Onkel. Wäre das im SInne meiner Mutter gewesen ? Keine Ahnung, aber ich würde mich heute ärgern wenn ich nicht zumindest den Pflichtteil eingefordert hätte der mir zugestanden hatte.

    Bubu :clown::oops:

  • Son
    Gast
    • 30. Juli 2015 um 15:17
    • #32

    Hallo Ihr Beiden,

    danke für Eure Beiträge.

    Ich hab mich mit Exgatten schlecht ausgedrückt, er war mit meiner Mama verheiratet und da sie nun nicht mehr lebt schrieb ich Ex, allerdings ist er natürlich Witwer und es ist nicht mein leiblicher Vater.

    Wir haben schon über den Anwalt ein Schreiben ihm zukommen lassen und warten jetzt mal auf die Reaktion ab, es gibt auch ein Vergleichsangebot, wenn er nicht drauf einsteigt geht die Sache vor Gericht, wobei ich das trenne - ich sehe es wirklich als meine Verpflichtung an für das zu "kämpfen" was meine Mama vereinbart hat und was auch andere bezeugen können. Wobei die Beweisführung in solchen Fällen nicht so einfach ist und recht zu haben und recht zu bekommen sind zwei verschiedene Sachen.

    Ich bzw. meine Geschwister sind die Erben, mein Stiefvater bekommt nur den Pflichtteil, aber in der Sache über die ich schrieb ging es um Investitionen meiner Mutter, die sie in seinem Zweitwohnsitz getätigt hat und da war immer klar, dass wenn ihm was passiert, dass sie die zurück bekommt, das war einerseits mit meinem Stiefvater so ausgemacht mündlich und soweit ich weiß gab oder gibt es auch ein schriftliches Papier dazu, allerdings problematisch, dass sich das nicht im Heimatland befindet, das macht das ganze recht schwierig. Wobei dies auch für den Fall galt das meine Mutter vor ihm versterben würde, was zwar sehr unwahrscheinlich war, aber leider eingetreten ist.

    Mir geht es wirklich nicht um Gier sondern um Korrektheit, Gerechtigkeit, Werte, die ich von meiner Mama mitbekommen habe. Ich würde im Prozessfall sogar so weit gehen, dass ich sage, dass wenn das Recht auf meiner/unserer Seite liegt verpflichte ich mich diesen Teil wohltätigen Zwecken zu spenden, also es geht mir nicht darum mich zu bereichern, ich will nur dass das was vor dem Tod vereinbart wurde auch nach dem Tod gehalten wird.

    Traurig ist es allemal, da ich mit meinem Stiefvater eben viele Jahrzehnte ein gutes Verhältnis hatte und jetzt steht man sich auf Anwaltsebene oder gar auf Gerichtsebene gegenüber, auch darüber wäre meine Mutter sicher sehr enttäuscht, aber um das Thema abzurunden leider sind wenige Dinge nach ihrem Tod so passiert, wie sie es sich gewünscht hätte, das kann ich deshalb sagen, weil ich der am nähesten Vertrauteste meiner Mutter war neben ihrem Gatten und sie mit mir über viele Dinge sprach, über die sie mit sonst niemanden sprach, selbst über ihr Begräbnis.

    Gut, schauen wir mal, was kommt, ich möchte, da es mir selbst nicht gut geht mich nicht zu sehr belasten, aber nochmal ich möchte für das schon kämpfen, was meine Mutter wollte bzw. ausgemacht war und dass sie nicht mehr lebt entbindet mich nicht von dieser "Verpflichtung".

    Wobei ich auch die Lehren meiner Religion einfließen lassen möchte, wie auch immer das aussehen wird weiß ich nicht, kommt auf die Gegenreaktion drauf an.

    Traurig genug, dass man neben dem emotionalen Verlust, der ohnedies traumatisch genug ist für mich, auch sich noch mit solchen Dingen herumschlagen muss, LG Son

    PS: Ich lebe übrigens nicht in Deutschland sondern in Österreich, kann durchaus sein, dass die Gesetzeslage bei euch anders ist. Dies als Zusatzinfo.

  • Mirco
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    5. September 2011
    • 30. Juli 2015 um 16:38
    • #33

    Hallo Perkele,

    perkele:
    Mirco:

    ja, ich möchte das auch noch mal betonen: wie sich Gegenüber verhält, spielt in der Vergebung absolout keine Rolle.

    Oh, ich denke, dass das in der Realität doch oft sehr wohl eine Rolle spielt. Es geht ja darum

    Son:

    aber wenn das Gegenüber keine wirkliche Einsicht hat,

    (was natürlich ebenso bedeuten oder mit beinhalten kann, dass man selber keine Einsicht hat) und es kann ja auch sein, dass man die Gründe, warum sich der andere so und so verhält, gut nachvollziehen kann, und dass man sich ziemlich sicher sein kann, dass dem ein Denkfehler zugrunde liegt. Dann ist es vielleicht nicht unbedingt schwer mit dem Verzeihen. Aber dennoch, wenn man der Überzeugung ist, dass dieses falsch ist, dann kann man es nicht einfach hinnehmen. Und solange man noch irgendeinen Zugang hat, wird man versuchen, das zu korrigieren. Da mag es dann auch einiges an Reibereien geben, bevor es vielleicht doch zum Verständnis und damit zur Versöhnung kommt. Frei von Erwartungen an andere kann man sein, wenn man vollkommen unabhängig ist. Das mag zwar letztendlich erstrebenswert, aber in der Realität nicht einfach durch bloße Willenskraft zu erlangen sein. Vielleicht liegt da auch, wie es blue_ angedeutet hat, der Unterschied zwischen "Verzeihen" und "Vergeben" (obwohl die für mich eigentlich doch ziemlich synonym sind). Vielleicht auch eher der Unterschied zwischen "Verzeihen" und "Versöhnung". Wenn eine Versöhnung oder zumindest etwas an Verständigung noch nicht unmöglich scheint,
    dann ist es mit bloßem Hinnehmen und Verzeihen nicht unbedingt getan.


    tja, wenn das sooo ist, dann ist dem Leidenden auf diese Weise nicht zu helfen, denn er/sie ist noch nicht bereit, sein/ihr eigenes Leid loszulassen um neue Wege zu geschreiten. Dann ist hier jedes weitere Gerede und jede Mühe eine Vergebene.

    Herzliche Grüße

  • Doris
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    • 30. Juli 2015 um 17:10
    • #34

    Man kann es nicht oft genug wiederholen:
    Wenn beim Erben andere Verteilungen gemacht werden sollen als die übliche und gesetzlich geregelte Erbfolge, dann unbedingt ein gültiges Testament machen.
    Auch Beerdigungsmodalitäten usw. schriftlich fixieren.

    Es gibt keine Garantie, selbst wenn man all die Jahre vorher mündliche Absprachen gemacht hat und sich der gegenseitigen Liebe sicher ist. Es gibt so viele Unwägbarkeiten, auf die man nicht kommt.

    Solche festen Absprachen sind nicht unnötige Bürokratie oder mangelndes Vertrauen, sondern helfen Leid zu vermeiden.

    Der Sinn des Lebens besteht darin, Rudolph, dem Schwurkel, den Schnabel zu kraulen.

  • Son
    Gast
    • 30. Juli 2015 um 18:57
    • #35

    Ein Testament gibt es ja - was in den meisten Punkten klar formuliert ist - nur eben eine Sache nicht, die aber wichtig war und die meine Mutter immer machen wollte und drauf gedrängt hat, da gab es schriftlich nichts und das ist wie du sagst ein Problem, weil selbst Zeugen und Rechnungen möglicherweise zu wenig sein können. Wie gesagt mich belastet das Ganze mittlerweile, wobei ich nochmals betonen möchte, dass die emotionale Seite nicht vergleichbar ist, dagegen ist das andere wirklich eine Nebenfront.

    Ich brauche nur so viel dass ich überleben kann und das ich einigermaßen abgesichert bin, das war auch der Wunsch meiner Mutter, andere Ansprüche habe ich nicht und wenn sich mein Stiefvater durchsetzt, dann soll es so sein, wie gesagt so weit reicht mein Glaube, dass er dafür die Konsequenzen zu tragen hat in welcher Form auch immer.

    Ich kann mir schwer vorstellen, dass ich ihm verzeihen oder vergeben werde, wobei ich versuchen muss abzuschalten, damit mich der Ärger und andere negative Emotionen nicht zusätzlich belasten, ich denke das ist noch wichtiger, LG Son

Ausgabe №. 134: „Keine Angst vor der Angst"

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