Alles anzeigenDass heißt, wenn es sich um einen männlichen ordinierten Lehrer und einen männlichen Schüler gehandelt hätte, dann wären beide nach den Ordensregeln wegen Ausübung des Geschlechtsverkehrs bestraft worden, und der Missbrauch der Lehrerposition würde nach den Ordensregeln keine Rolle spielen? Klingt für mich so, als müssten diese Regeln dringen erweitert werden.
Da hast Du sicher recht, das scheint nicht nur fraglich, sondern das halte ich für praktisch praktisch ausgeschlossen. Es würde nicht einmal zu einem Verfahren kommen.
Deshalb sollten für buddhistische Lehrer unabhängig von diesem Fall endlich die gleichen Regeln gelten, die für andere Personen mit einem besonderen Vertrauensverhältnis gelten, die ihre Position missbräuchlich nutzen, wie Lehrer, Therapeuten, Ärzte und ähnliche Berufsgruppen.
Liebe Grüße,
Aravind.
Soweit ich die Vinaya-regeln bezüglich des sexuellen Fehlverhaltens verstehe, kommt sie in Betracht, soweit einer der Beteiligten männlichen Geschlechtes ist und eine sexualisierte Handlung vollzogen wird, die auch nur eine entsprechende Berührung umfassen kann und nicht unbedingt auch ein echter Geschlechtsverkehr mit oder ohne Penetration stattfindet. Nach meinem Verständnis wäre es auch schon ein Vergehen, wenn einer der Beteiligten sich an dem anderen Körper reibt oder dessen Intimbereich berührt oder ihn an einem anderen Körperteil mit sexuellen Verlangen berührt. Eine andere Frage ist aber, die nach einer möglichen Disziplinierung und Bestrafung, die in vielen bekannten Fällen auch nie passiert, wie zB. in Fällen von einigen tibetischen Mönchen, die "geheime" Gefährtinnen haben, was nach dem Vinaya aber auch nach den Lehren des Vajrayana eigentlich verboten ist, was aber seit Jahrhunderten scheinbar niemand wirklich interessiert.
Ich befürworte auch eine entsprechende Regelung für buddhistische Lehrer/in, aber auch eine Beachtung und entsprechende Umsetzung der schon bestehenden buddhistischen Regelungen und Gelübde. In dem aktuellen Fall wurden aber zumindest die Vinaya Regeln beachtet. In meinem Post habe ich aber auch klargestellt, dass ich von einem Fehlverhalten der Verantwortlichen von PV und der Nonne ausgehe, aber ein Missbrauch oder Straftat ist es eben nicht.