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Erste Zeremonie

  • mmoerth91
  • 1. Juni 2017 um 18:30
  • Zum letzten Beitrag
  • mmoerth91
    Themenautor
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    1. Juni 2017
    • 1. Juni 2017 um 18:30
    • #1

    Liebe Leute,

    seit ich 18 bin praktiziere ich, jedoch war ich nie "offizieller" Buddhist. Nun habe ich mich entschieden, mich zum Buddhismus zu bekennen. Die ÖBR (österreichische buddhistische Religionsgemeinschaft) hat mir angeboten, die Urkunde zum Eintritt einfach abzuholen oder eine Zeremonie abzuhalten.

    Meine Frage mag für einige Ohren (oder Augen ;) ) etwas seltsam klingen. Aber wie läuft eine solche Zeremonie ab? Also die Zeremonie, in der man die Urkunde erhält, nun offiziell Buddhis zu sein.

    Vielleicht kann mir hier der ein oder andere weiterhelfen.


    Liebe Grüße
    Markus :rainbow:

  • mukti
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    • 1. Juni 2017 um 19:22
    • #2

    Hallo,

    soweit ich weiß geht es hauptsächlich darum die Zufluchtsformel und die Sila aufzusagen. Aber frag' doch einfach mal nach bei der ÖBR.

    Mit Metta, mukti.


  • verrückter-narr
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    • 1. Juni 2017 um 23:39
    • #3

    Die Regelungen für diese Zeremonie sind in Österreich etwas anders, da dort die Buddhistische Gesellschaft eine anerkannte Religionsgesellschaft ist und mit dieser offiziellen Anerkennung auch einige Sonderrechte und Privilegien verbunden sind, die die buddhistischen Gruppen u.a. in Deutschland nicht besitzen. Um diese Sonderechte usw. zu erhalten, muss die dortige Buddhistische Gesellschaft und deren Mitglieder aber auch besondere Regelungen und Anforderungen erfüllen. Deshalb ist es dort auch ein offizieller Amtsakt, wenn man Mitglied der dortigen Buddhistischen Religionsgesellschaft wird und sind auch einige Verpflichtungen hiermit verbunden. Generell muss man dort aber auch kein Mitglied werden, um an den Veranstaltungen der dortigen Gruppen teilzunehmen usw.

    Zitat

    Wie wird man Buddhist/in?
    Durch die Zufluchtnahme zu den Drei Juwelen - zum Buddha (als Lehrer, Vorbild und dem Prinzip der Erleuchtung), zum Dharma (als seiner Lehre) und zum Sangha (als der Gemeinschaft der verwirklichten Praktizierenden) - ist man Buddhist/in. Dieser Zufluchtnahme geht in vielen Traditionen eine längere Lern- und Übungsphase voraus.
    Wenn man will, so kann man auch in Form einer Zeremonie Zuflucht nehmen. Meist geschieht dies im Rahmen einer bestimmten buddhistischen Tradition in einer der Dharmagruppen. Das heißt aber nicht, dass man dadurch an diese Gruppe oder Tradition gebunden ist.
    Das innere Bekenntnis zum Buddhismus ist selbstverständlich die freie Entscheidung jedes einzelnen Menschen. Von dieser bekenntnismäßigen Zugehörigkeit ist jedoch die Mitgliedschaft zur Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft zu unterscheiden, durch die dieser innere Entschluss offiziell dokumentiert wird.

    Was bedeutet eine Mitgliedschaft in der ÖBR?
    Die ÖBR stellt die formale Basis für die Arbeit der verschiedenen einzelnen buddhistischen Gruppen dar. Als buddhistische Gemeinschaft umfasst sie auch all diejenigen, die sich keiner spezifischen Tradition oder Gruppe zugehörig fühlen. Die ÖBR erstreckt ihre Tätigkeit auf alle in Österreich lebenden BuddhistInnen.
    Hat man sich für den buddhistischen Weg als persönliche Religion entschieden, so bietet die Mitgliedschaft in der ÖBR die Möglichkeit, dies auch offiziell zu bekennen.
    Die Mitgliedschaft zur ÖBR erwirbt man, indem man den entsprechenden schriftlichen Antrag um Aufnahme in die ÖBR stellt. Der Beitritt ist grundsätzlich kostenlos. Es wird um eine einmalige Spende (Empfehlung € 30,–) gebeten.
    Die ÖBR finanziert sich vorwiegend aus Spenden und ist daher auf Ihre und jede Unterstützung angewiesen.

    Mitglied in einer Dharmagruppe und Mitglied in der ÖBR: Was ist der Unterschied?
    Wenn man Mitglied in einer Gruppe der ÖBR ist, so ist man nicht automatisch Mitglied in der ÖBR. Das bedeutet: Nur die persönliche Mitgliedschaft in der ÖBR bezeugt das offizielle staatliche Religionsbekenntnis zum Buddhismus. Sie dürfen gemäß dem österreichischen Religionsgesetz keiner anderen Religionsgemeinschaft angehören.

    Wie werde ich Mitglied in der ÖBR?
    Sie können hier das Antragsformular herunterladen und uns zusenden.
    Wir heißen Sie dann herzlich willkommen bei unserer Urkundenzeremonie, die mehrmals im Jahr stattfindet.
    Wir freuen uns, über jede und jeden Buddhist/in in Österreich !

    Alles anzeigen


    http://www.buddhismus-austria.at/buddhismus-in-…itglied-werden/

  • jianwang
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    • 2. Juni 2017 um 17:08
    • #4

    Buddhist durch "Zeugnis" ... Ah ja ...
    Und was kostet das Buddha-zeugnis?

    Wenn im dürren Baum der Drache Dir singt
    siehst wahrhaft Du den WEG.
    Wenn im Totenkopf keine Sinne mehr sind
    wird erst das Auge klar.

    jianwang 健忘 = sich [selbst] vergessend

  • verrückter-narr
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    • 2. Juni 2017 um 20:06
    • #5

    steht doch im Text

    Zitat

    Der Beitritt ist grundsätzlich kostenlos. Es wird um eine einmalige Spende (Empfehlung € 30,–) gebeten. Die ÖBR finanziert sich vorwiegend aus Spenden und ist daher auf Ihre und jede Unterstützung angewiesen.

  • jianwang
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    • 3. Juni 2017 um 20:24
    • #6
    verrückter-narr:

    steht doch im Text

    Zitat

    Der Beitritt ist grundsätzlich kostenlos. Es wird um eine einmalige Spende (Empfehlung € 30,–) gebeten. Die ÖBR finanziert sich vorwiegend aus Spenden und ist daher auf Ihre und jede Unterstützung angewiesen.

    Entschuldige, doch Du hast meine Frage missverstanden. Ich meinte keine Geldmittwl.

    _()_

    Wenn im dürren Baum der Drache Dir singt
    siehst wahrhaft Du den WEG.
    Wenn im Totenkopf keine Sinne mehr sind
    wird erst das Auge klar.

    jianwang 健忘 = sich [selbst] vergessend

  • nyalaana
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    • 22. Juni 2017 um 11:43
    • #7

    Da der Buddhismus in viele verschiedene Schulen/Richtungen aufgeteilt ist, zB Zen, tibetischer Buddhismus, Theravada, Chan und viele kleinere wird die Beitritszeremoie bei jeder Gruppe anders aussehen. Dies wird meist "Zuflucht nehmen" genannt. Ud dann kommt in Österreich noch die speziele Situation als anerkannte Religion dazu. Ich bin leider Deutscher und weiss deswegen nicht wie der Amtsakt für den Staat geregelt ist.

Ausgabe №. 133: „Rausch"

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