Sudhana:Die scharfsinnige Unterscheidung zwischen "sinnlichem Begehren" einerseits und "gegensätzlichem Begehren" andererseits hilft nicht wirklich weiter, obwohl ersteres durch das zweite durchaus überwunden werden mag.
Naja, wenn dadurch sinnliches Begehren überwunden wird, hat
es seinen Zweck ja auch schon erfüllt und die, dem Begehren
entgegengesetzten Wünsche werden dann natürlich obsolet.