Elliot:Also auch Handlung, die zur Vernichtung von Handlung führt, ist karmisch wirksame Handlung:
Bedenke dass die zitierten Belehrungen des Buddha an noch nicht vollkommen Erlöste gerichtet ist. Arahats bedurften keiner Unterweisung mehr. In dem zitierten A.III.112 steht es doch eindeutig:
Zitat...führt zur Tatenversiegung...
Im Klartext: ...führt zur Versiegung und zum Ende von Kamma. So lange noch Handlung stattfindet, die zur Vernichtung von Handlung erst führt - aber noch nicht erreicht ist - ist natürlich Kamma wirksam.
Der Arahat hat das Aufhören von Handlung erreicht, da jegliche persönliche Handlung – jede Handlung, die von mir begangen wird – aufgehört hat. Es gibt beim Arahat zwar noch bewusstes Handeln, aber da es weder unheilsam noch heilsam ist, ist es keine Handlung im ethischen Sinne mehr. Erlöschen, Nibbana, ist das Aufhören der Ethik ("Was soll ich tun?")