berndschneider:Natürlich hat Sokei-an die Tsung-pao Version übersetzt, womit bels erste Behauptung, es würde sich um eine spätere Hinzufügung handeln, eine hohle rhetorische Floskel wird.
Wie, natürlich? Das hast Du nicht angegeben, sondern ich mußte mir das zusammenreimen. Wenn er Tsung-pao Version übersetzt hat, dann ist dies die jüngste Fassung, die Fassung, die die meisten Veränderungen gegenüber der ältesten (Tun-Huang) aufweist. Speziell ist der von Dir zitierte Abschnitt aus Tsung-pao nicht in Tun-Huang enthalten, sprich, später hinzugefügt.
Das sind einfach Tatsachen und schon in den 30ern bekannt, was soll daran "rhetorische Floskel" sein?
Wie man sie wertet, ist eine andere Frage und das muß man auch immer klar trennen.
berndschneider:Ich möchte mich deshalb auch gar nicht auf die übrigen und bei ihm üblichen kapriziösen Verschleierungs- und Irrwege einlassen. Sokei-an war ein authorisierter Zen-Mönch. Wenn er vom Zazen spricht, dann weiß er, wovon er redet.
Hier gehts darum, was im Plattformsutra steht. Und an dieser von Dir bezeichneten Stelle steht nix von Zazen.
Auf gut Deutsch: selbst diese spätere Hinzufügung stützt Deine These nicht.
Zitat"als er das Sutra in den 30er Jahren für seine Schüler in New York übersetzte, wählte er den Text von Tsung-pao (die sog. Yuan-Version) „weil es die ausführlichste und von einem intelligenten Mönch aufgezeichnete Version ist. Andere Versionen stammen von Mönchen, die nicht gebildet waren, doch Tsung-ao hatte einige akademische Leistungen erbracht.“
Das ist völliger Blödsinn - sieht man auf den ersten Blick, wenn man Tun-Huang und Tsung-pao Fassung nebeneinander legt. Die Tun-Huang ist deutlich "ausführlicher" - sprich, die Tsung-pao weist mehr Auslassungen als Hinzufügungen auf. Und geradezu aberwitzig ist es, in den 30ern über die Intelligenz , Bildung und akademische Leistungen von 800-1100 Jahre toten Mönchen befinden zu wollen, da fehlt uns doch ne ganze Menge Material. Von Mary Farkas wissen wir aber ganz genau, daß sie weder "Zen-autorisiert" war, noch sind von ihr einige "akademische Leistungen erbracht" worden.