Es geht hier nicht um dich!
Um wen geht es, bei dem kein Widerspruch aufkommt?
Um niemanden!
Es geht um Lehrdarlegungen zwischen denen kein Widerspruch besteht. Das ist wie mit der Straßenverkehrsordnung. Ob du dich in deiner Praxis daran hältst, sie in der Theorie verstehst oder nicht ändert nichts an der StVO.