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  1. Buddhaland Forum
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Exkommunikation

  • Yoni
  • 20. Mai 2011 um 20:24
  • Zum letzten Beitrag
  • Yoni
    Themenautor
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    Beiträge
    224
    Mitglied seit
    13. August 2009
    • 20. Mai 2011 um 20:24
    • #1

    Bodo hatte gefragt:

    Zitat

    "Exkommunikation" (gibt es etwas Vergleichbares im Buddhismus?). ;)

    ja, gibt es.
    http://www.buddhistchannel.tv/index.php?id=70,8659,0,0,1,0

    ((edit: Liebe Moderation: war echt überflüssig, den Hinweis auf Bodos off-topic-frage vom Mutterthread zu trennen und damit nen neuen Thread auf zu machen - ich bitte um Löschung))

    Einmal nur noch möcht ich wandern, in der großen Wanderschaft,
    Einsam, ohne einen andern, bis verhaucht die letzte Kraft.
    Sterbend möcht den Blick ich lenken auf das Schneeland himmelhoch,
    Sterbend noch des Lehrers denken und der Lehre, die nie trog.

    2 Mal editiert, zuletzt von Yoni (22. Mai 2011 um 12:42)

  • Hanzze
    Gast
    • 20. Mai 2011 um 20:58
    • #2
    Yoni:
    Zitat

    "Exkommunikation" (gibt es etwas Vergleichbares im Buddhismus?). ;)

    ja, gibt es.
    http://www.buddhistchannel.tv/index.php?id=70,8659,0,0,1,0


    *Offtopic*
    Naja, dass ist nicht unbedingt ein Fall der den Mönchsregeln entspricht (eher ein Exempel das vor Nachahmung schützen wollte) .

    Wenn ich mich recht erinnere, kann man im groben sagen, dass es vier Gründe gibt:

    * Sex
    * Diebstahl
    * Mord (inkl. involviert sein oder anstiften)
    * Angabe, eine spirituelle Errungenschaft erreicht zu haben die man nicht erreicht hat.

    Das sind die vier Gründe warum jemand das "Recht" auf Mönchsschaft für immer in diesem Leben verliert. Natürlich gibt es noch viele Details usw. dazu.

  • mirco
    Gast
    • 24. Mai 2011 um 01:38
    • #3
    Zitat

    Pārājikā Dhammā, 4 Regeln über Vergehen, die jegliches Erlösungsstreben vereiteln
    http://www.palikanon.com/vinaya/patimok…a.html#parajika

    Hier kommen die Regeln über die vier (Vergehen), die (jegliches Erlösungsstreben) vereiteln, zur Rezitation.

    Welcher Mönch auch, der die Übung und die Lebensweise der Mönche auf sich genommen hat und der sich von (dieser) Übung nicht zurückgezogen und sein Unvermögen kundgetan hat, (obwohl) er sich dem Geschlechtsverkehr, auch sogar mit einem Tier (*2), hingibt, (dessen Erlösungsstreben) ist vereitelt; er ist ausgestoßen.

    Diebstahl bezeichnet, indem der König für solcherart Nehmen von Nichtgegebenem den Dieb, wenn ergriffen, töten, fesseln oder verbannen lassen würde, (indem er sagte :) "Du bist ein Dieb, du bist ein Narr, du bist verrückt, du bist ein Stehler!" - ein Mönch, der in dieser Weise Nichtgegebenes nimmt, auch dessen (Erlösungsstreben) ist vereitelt; er ist ausgestoßen.

    Welcher Mönch auch absichtlich ein Menschenwesen des Lebens beraubt oder einen gedungenen Mörder dafür aussucht oder den Tod verherrlicht oder (jemand) zum Sterben aufstachelt, (indem er sagt :) "Hallo, Mensch, was ist dir mit diesem sündhaften, üblen Leben (gedient); der Tod ist für dich besser als das Leben!" - wer so denkend, mit einem so gefassten Entschluss, auf verschiedene Arten (des Vorgehens) den Tod verherrlicht oder zum Sterben aufstachelt (*3), auch dessen (Erlösungsstreben) ist vereitelt; er ist ausgestoßen.

    Welcher Mönch auch ohne Kenntnis übermenschlicher Fähigkeit in bezug auf sich selbst Einsicht in das echte heilige Wissen vorgäbe, (indem er sagt:) "Solches weiß ich, solches erkenne ich!", und der dann zu späterer Zeit, sei es gezwungenermaßen oder ohne Zwang, erfasst von der Erwartung auf Reinigung, so spräche: »Nicht solches wissend, Brüder, sprach ich: ,Ich weiß!'; nicht erkennend, (sprach ich:) ,Ich erkenne!', leeren Unsinn plappernd" - wenn es (Selbstbetrug durch) Hochmut war, ist auch dessen (Erlösungsstreben) vereitelt; er ist ausgestoßen.


    Rezitiert wurden nun, o Ehrwürdige, die Regeln über die vier (Vergehen), die (jegliches Erlösungsstreben) vereiteln. Wenn der Mönch sich des einen oder anderen von ihnen schuldig gemacht haben sollte, erhält er nicht (länger) das Recht zum Zusammenwohnen mit den Mönchen. Wie früher, so auch später ist (sein Erlösungsstreben) vereitelt; er ist ausgestoßen.

    Diesbezüglich frage ich: Seid ihr rein in dieser Hinsicht?
    Auch ein zweites Mal frage ich :' Seid ihr rein in dieser Hinsicht?
    Auch ein drittes Mal frage ich: Seid ihr rein in dieser Hinsicht?

    Rein sind in dieser Hinsicht die Ehrwürdigen; darum (herrscht) Schweigen. So fasse ich es auf.

    (*2) Man hat bei der Deutung dieser Stelle auch an "Tier" gedacht, indem man den Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten als tierisch bezeichnet. Doch ist das ganz unwahrscheinlich. Woher sollte ein Bettelmönch die Mittel gehabt haben, eine Dirne zu bezahlen? Da lag es für ihn näher, die nun einmal vorhandene und auch durch Meditation nicht immer zu beseitigende Libido auf dem Wege der Sodomie zu befriedigen.

    (*3) Gemeint ist die Überredung zum Selbstmord.

    Alles anzeigen
    Zitat

    Sanghādisesā Dhammā, 13 Regeln über Vergehen, die auf einer Versammlung des Ordenskapitels beraten werden müssen

    Nunmehr, o Ehrwürdige, kommen die Regeln über die dreizehn Vergehen, die auf einer Versammlung des Ordenskapitels beraten werden müssen, zur Rezitation.

    Ein absichtlicher Samenerguss, außer von einem Schlafenden, ist ein solches Vergehen.

    Welcher Mönch auch, heruntergekommen, mit (zum Bösen) umgewandeltem Gemüt mit einem Frauenzimmer körperliche Berührung herbeiführt, entweder durch Ergreifen der Hand oder durch Streicheln (*5) des Haares oder durch Berührung eines anderen Körperteils - (er vollzieht) ein solches Vergehen.

    Welcher Mönch auch, heruntergekommen, mit (zum Bösen) umgewandeltem Gemüt ein Frauenzimmer mit unzüchtigen Worten bedrängt, wie sie ein junger Mann gegenüber einem Mädchen beim Beischlaf gebraucht - (er vollzieht) ein solches Vergehen.

    Welcher Mönch auch, heruntergekommen, mit (zum Bösen) umgewandeltem Gemüt in Gegenwart eines Frauenzimmers selbstsüchtig seine Dienste rühmt, (indem er sagt:) "Dies, meine Liebe, ist der höchste Dienst, wenn du durch dieses Tun einem so tugendhaften, dem Heil nachwandelnden Frommen wie mir dienst!" (und damit) den Geschlechtsverkehr meint - (er vollzieht) ein solches Vergehen.

    Welcher Mönch auch eine Vermittlung übernimmt, entweder für eine Frau an einen Mann oder für einen Mann an eine Frau oder für ein Weib oder für einen Galan oder auch nur für eine Dirne - (er vollzieht) ein solches Vergehen.

    Wenn für einen Mönch auf dessen Bitte eine Hütte für keinen anderen, (sondern) für den eigenen Gebrauch errichtet wird, muß sie (bestimmte) Abmessungen haben. Hier ist das (verlangte) Maß: in der Länge zwölf Spannen (*6) entsprechend der Normspanne (*7); in der Breite innen sieben. Die (anderen) Mönche (des Ordenskapitels) sind hinzuzuführen, um (ihnen) den Bauplatz zu zeigen. Von diesen Mönchen ist ein Bauplatz anzugeben, der keine Beschwernis mit sich bringt und (einen freien Raum) zum Umschreiten hat. Wenn ein Mönch auf seine Veranlassung die Hütte auf einem Bauplatz, der voller Beschwernis ist und wo sie nicht umschritten werden kann, errichten läßt oder wenn er die (anderen) Mönche nicht dorthin führt, um (ihnen) den Bau zu zeigen, oder wenn er die Abmessungen überschreitet, (vollzieht er) ein solches Vergehen.

    Wenn für einen Mönch eine geräumige Unterkunft für den eigenen Gebrauch errichtet wird, die (aber auch) anderen gehört, sind die Mönche (des Ordenskapitels) hinzuzuführen, um (ihnen) den Bauplatz zu zeigen. Von diesen Mönchen ist ein Bauplatz anzugeben, der keine Beschwernis mit sich bringt und (einen freien Raum) zum Umschreiten hat. Wenn ein Mönch die geräumige Unterkunft auf einem Bauplatz, der voller Beschwernis ist und wo sie nicht umschritten werden kann, errichten läßt oder wenn er die (anderen ) Mönche nicht dorthin führt, um (ihnen) den Bau zu zeigen, (vollzieht er) ein solches Vergehen.

    Welcher Mönch auch gemein, boshaft, mißgünstig einen (anderen) Mönch grundlos eines (jegliches Erlösungsstreben) vereitelndes Vergehens (*8) bezichtigt, (indem er denkt:) "Den will ich schon von seinem frommen Wandel abbringen!", und wenn dann zu späterer Zeit, sei es gezwungenermaßen oder ohne Zwang, die Angelegenheit sich als grundlos herausstellt und der Mönch (seine) Bosheit eingesteht, (vollzieht er) ein solches Vergehen.

    Welcher Mönch auch gemein, boshaft, mißgünstig einen (anderen) Mönch auf der Grundlage einer geringfügigen, anders gelagerten Angelegenheit eines (jegliches Erlösungsstreben) vereitelndes Vergehens bezichtigt, (indem er denkt:) "Den will ich schon von seinem frommen Wandel abbringen!", und wenn zu späterer Zeit, sei es gezwungenermaßen oder ohne Zwang, die Angelegenheit sich als auf einer anderen beruhend und geringfügig herausstellt und der Mönch seine Bosheit eingesteht, (vollzieht er) ein solches Vergehen.

    Welcher Mönch auch die Spaltung einer einheitlichen Gemeinde anstrebt oder der darauf besteht, die Aufmerksamkeit auf eine Sache zu ziehen, die zur Spaltung führen (könnte) - dieser Mönch ist von den (anderen) Mönchen folgendermaßen anzureden: "Es möge der Ehrwürdige nicht die Spaltung einer einheitlichen Gemeinde anstreben oder darauf bestehen, die Aufmerksamkeit auf eine Sache zu ziehen, die zur Spaltung führen (könnte); der Ehrwürdige sei einig mit der Gemeinde, denn wenn die Gemeinde einmütig (ist), streitlos, verweilt sie zufrieden unter einer einheitlichen Leitung." Wenn aber der Mönch so von den Mönchen angesprochen wurde und (doch) dabei verharrt, ist der Mönch von den (anderen) Mönchen gemeinsam dreimal zu ermahnen, damit er widerruft. Wenn er, dreimal ermahnt, widerruft, ist es gut. Wenn er nicht widerruft, (vollzieht) er ein solches Vergehen.

    Wenn da nun (andere) Mönche zu Anhängern dieses Mönches werden und seine Partei ergreifen - ein oder zwei oder drei (Mönche) - (und wenn) diese sagen: "Es mögen die Ehrwürdigen nichts gegen diesen Mönch sagen; der Lehre gemäß spricht dieser Mönch; der Ordenszucht gemäß spricht dieser Mönch; nach unserem Wunsch und Wohlgefallen drückt sich dieser Mönch aus; er spricht, indem er weiß, daß auch uns das recht ist!" - (dann) sollen diese Mönche von den (anderen) Mönchen so angesprochen werden: "Nicht mögen die Ehrwürdigen so sprechen! Dieser Mönch spricht nicht der Lehre gemäß; dieser Mönch spricht nicht der Ordenszucht gemäß. Nicht möge auch die Spaltung der Gemeinde den Ehrwürdigen gefallen! Die Ehrwürdigen seien mit der Gemeinde einig, denn wenn die Gemeinde einmütig (ist), streitlos, verweilt sie zufrieden unter einer einheitlichen Leitung." Wenn diese Mönche, nachdem sie von den (anderen) Mönchen so angeredet wurden, dabei beharren, sind diese Mönche von den (anderen) Mönchen gemeinsam dreimal zu ermahnen, damit sie das widerrufen. Wenn sie, dreimal ermahnt, widerrufen, ist es gut. Wenn sie nicht widerrufen, (vollziehen) sie ein solches Vergehen.

    Wenn ein Mönch einem Zuspruch nicht zugänglich ist und gemäß den Vorschriften, die in den Rezitationen (*9) überliefert sind, in Übereinstimmung mit der Lehre angesprochen, sich zu einem macht, den man nicht ansprechen darf, (indem er sagt:) "Es mögen die Ehrwürdigen nicht zu mir sprechen, weder Heilsames noch Böses; auch ich werde zu den Ehrwürdigen nicht sprechen, weder Heilsames noch Böses; die Ehrwürdigen mögen davon absehen, mich anzureden!" - dieser Mönch soll von den (anderen) Mönchen so angesprochen werden: "Nicht soll der Ehrwürdige sich zu einem machen, den man nicht ansprechen darf; zu einem, den man ansprechen darf, soll der Ehrwürdige sich machen. Es soll auch der Ehrwürdige zu den Mönchen in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen; in Übereinstimmung mit der Lehre werden (dann) auch die Mönche zu dem Ehrwürdigen sprechen; so ist groß geworden des Erhabenen Schar: durch das Sprechen miteinander und durch gegenseitigen Beistand." Wenn der Mönch so von den (anderen) Mönchen angesprochen wurde und (doch) dabei verharrt, ist der Mönch von den (anderen) Mönchen gemeinsam dreimal zu ermahnen, damit er widerruft. Wenn er, dreimal ermahnt, widerruft, ist es gut. Wenn er nicht widerruft, (vollzieht er) ein solches Vergehen.

    Wenn ein Mönch nahe bei irgendeinem Dorf oder Marktflecken wohnt als Schädiger einer (Laien-) Familie, einen üblen Wandel führend, und seine üblen Verhaltensweisen werden (von den Leuten) gesehen und auch gehört, und die (Taten der) von ihm irregeleiteten Familien werden (von anderen) gesehen und auch gehört, soll dieser Mönch von den (anderen) Mönchen so angesprochen werden: "Der Ehrwürdige ist Schädiger einer (Laien-) Familie und führt einen üblen Wandel; des Ehrwürdigen üble Verhaltensweisen werden (von den Leuten) gesehen und auch gehört, und die (Taten der) vom Ehrwürdigen irregeleiteten Familien werden (von anderen) gesehen und auch gehört. Der Ehrwürdige möge wegziehen von dieser Wohnstatt; (lange) genug hast du hier gewohnt!" Wenn dieser Mönch, von den (anderen) Mönchen so angesprochen, zu ihnen so redet: "Mit Wünschen (beladen) gehen die Mönche, mit Bosheit (erfüllt) gehen die Mönche, von Verblendung (befallen) gehen die Mönche, von Furcht (gepackt) gehen die Mönche; aufgrund eines derartigen Verstoßes schicken sie den einen fort und schicken den anderen nicht fort!" - (dann) soll dieser Mönch von den (anderen) Mönchen so angesprochen werden: "Nicht möge der Ehrwürdige so sprechen! Nicht mit Wünschen (beladen) gehen die Mönche, nicht mit Bosheit (erfüllt) gehen die Mönche, nicht von Verblendung (befallen) gehen die Mönche, nicht von Furcht (gepackt) gehen die Mönche. Aber der Ehrwürdige ist Schädiger einer (Laien-) Familie und führt einen üblen Wandel; des Ehrwürdigen üble Verhaltensweisen werden (von den Leuten) gesehen und auch gehört, und die (Taten der) von dem Ehrwürdigen irregeleiteten Familien werden (von anderen) gesehen und auch gehört. Der Ehrwürdige möge wegziehen von dieser Wohnstatt; (lange) genug hast du hier gewohnt!" Wenn der Mönch so von den (anderen) Mönchen angesprochen wurde und (doch) dabei verharrt, ist der Mönch von den (anderen) Mönchen gemeinsam dreimal zu ermahnen, damit er widerruft. Wenn er, dreimal ermahnt, widerruft, ist es gut. Wenn er nicht widerruft, (vollzieht) er ein solches Vergehen.

    Rezitiert wurden, o Ehrwürdige, die Regeln über die dreizehn Vergehen, die auf einer Versammlung des Ordenskapitels beraten werden müssen. Neun (gelten) unmittelbar als Verstöße, vier (erst) nach der dritten (Mahnung). Wenn ein Mönch von diesen die eine oder andere begangen haben sollte, muß dieser Mönch so viele Tage, wie er sie wissentlich verbirgt, ebenso viele Tage, (auch) wenn er nicht will, im Probezustand verbleiben. Nach Beendigung der Probezeit muß sich der Mönch weitere sechs Tage einer Mönchsbuße unterziehen. Nach Durchführung (dieser) Buße ist der Mönch dort, wo eine (mindestens) zwanzigköpfige Mönchsgemeinde besteht, als Mönch zu rehabilitieren. Wenn eine auch nur um eine (Person) geringere als zwanzigköpfige Mönchsgemeinde den Mönch rehabilitiert, so ist dieser Mönch nicht rehabilitiert, und diese Mönche sind tadelnswert (*10). Das ist in diesem Fall der ordnungsgemäße Verlauf.

    Diesbezüglich frage ich die Ehrwürdigen: Seid ihr rein in dieser Hinsicht?
    Auch ein zweites Mal frage ich: Seid ihr rein in dieser Hinsicht?
    Auch ein drittes Mal frage ich: Seid ihr rein in dieser Hinsicht?

    Rein sind in dieser Hinsicht die Ehrwürdigen; darum (herrscht) Schweigen. So fasse ich es auf.

    (*5) Wörtlich geht es im Pāli-Text nach dem Ergreifen der Hand wiederum um ein Ergreifen des Haares. Hier, wie an manchen anderen Stellen, mußte etwas freier übersetzt werden, weil die wörtliche Wiedergabe nicht nur monoton wäre, sondern auch falsche Assoziationen erwecken könnte.

    (*6) Man rechnet zwölfmal die Breite eines Fingers auf eine Spanne. Ohne vollkommen genaue Angaben machen zu können, darf man doch sagen, daß die Abmessungen der Hütte äußerst niedrig gehalten werden sollten.

    (*7) Oder auch: Entsprechend der Länge von Buddhas Fußabdruck.

    (*8) Also eines der soeben abgehandelten vier pārājikā dhammā.

    (*9) Gemeint ist das Pātimokkha. Dieser Abschnitt bezieht sich auf Mönche, die, modern gesprochen, keine Kritik vertragen können.

    (*10) So schnell wurde also dem reuigen Sünder nicht wieder Vertrauen geschenkt. Die nachdrückliche Forderung, daß die rehabilitierende Mönchsgemeinde mindestens zwanzig Mann stark sein müsse, zeigt deutlich das Streben nach Aufrechterhaltung einer gewissen Kontrolle.

    Alles anzeigen


    Alles Gute, :) _()_

  • bel
    Gast
    • 24. Mai 2011 um 12:56
    • #4
    Yoni:

    Bodo hatte gefragt:

    Zitat

    "Exkommunikation" (gibt es etwas Vergleichbares im Buddhismus?). ;)

    Nein. Es gibt keinen Ausschluß aus der "Gemeinde" (4fache Sangha), es erlischt höchstens der "Status" als Mönch.
    Dazu war im ersten Orden des Buddha übrigens eine formelle "Ausschluß"-Deklaration weder nötig noch vorgesehen.
    Jetzt handhaben das die verschiedenen Mönchs-Orden durchaus unterschiedlich - das ist aber nur ne administrative Maßnahme, eben genau die Mitgliedschaft in diesem Orden betreffend.

    _()_

  • Lirum Larum
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    11. März 2008
    Buddh. Richtung
    Ich protestiere gegen den mangelnden Respekt vor den unterschiedlichen Traditionen.
    • 24. Mai 2011 um 13:29
    • #5

    Im tibetischen Buddhismus nehmen Mönche wie Laien die Bodhisattvagelübde.
    Dort, in den 37 Nebenregeln, steht folgender Punkt:


    Die Nebengelübde des Bodhisattva
    Vier fehlerhafte Handlungen, die Situationen betreffen, in denen unser Hauptaugenmerk auf andere gerichtet ist

    Diese Übertretung sollte derjenige, der die Bodhisattvagelübde befolgt, nicht begehen:
    (1) Menschen mit zerrütteter Ethik ignorieren

    Wenn wir aus Ärger, Bosheit, Faulheit, Gleichgültigkeit oder Vergesslichkeit jene ignorieren, vernachlässigen oder herabsetzen, die ihre Gelübde gebrochen haben oder sogar abscheuliche Verbrechen begangen haben, schwächen wir unsere ethische Selbstdisziplin positiv zu handeln und anderen zu helfen. Solche Personen bedürfen besonders unserer Fürsorge und Aufmerksamkeit, da sie die Ursachen für gegenwärtiges und zukünftiges Leiden und Unglück aufgebaut haben. Ohne Selbstgerechtigkeit oder moralische Entrüstung versuchen wir ihnen zu helfen, ...
    Quelle: http://www.berzinarchives.com

    Also, ich kann mir eher vorstellen, dass man sich selbst "exkommuniziert", indem man schlechtes Karma schafft. Aus der Sangha sollte sowas nicht kommen.

    :rainbow: Gute Wünsche für jede und jeden. :tee:


Ausgabe №. 136: „Liebe & Loslassen"

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