Diskussionen zum Thema Urheberrecht

  • Ji'un Ken:

    Und wenn er ihn für sich übersetzt, darf er ihn evtl. aber nicht weitergeben.




    Trage nicht das Weltgetöse in die stille Einsamkeit
    Such den Wald, daß er Dich löse von der Krankheit unsrer Zeit.

  • Stimmt schon, nibutti. Du darfst das aber dennoch nicht einfach so veröffentlichen.
    Übersetzen darfst Du was Du willst. Wenn Du das aber öffentlich machen willst, ist der Autor immer noch der Urheber.
    Sonst könnte ich kommen und "All you need is love" auf Deutsch singen und es einfach verkaufen. Geht aber nicht. Ich muss die Beatles oder deren Erben fragen und mir ein Lizenz holen.
    Ich habe ein Recht auf meine Übersetzung, mit der darf kein anderer Geld machen oder sie veröffentlich ohne mich zu fragen, und ich wiederum darf das nicht mit meiner Übersetzung. Ich darf ein paar Sätze übersetzen und zitieren, sofern ich die Zitate kenntlich mache und den Autor angebe. Mehr nicht. Alles andere ist Plagiat, Diebstahl.


    Noch ein Beispiel:
    Ich übersetze Harry Potter auf Serbokroatisch und verkaufe die Übersetzung, weil die ja mir gehört ... So wird es vielleicht klarer.


    Wenn also sich jemand die verdienstvolle Mühe macht und ein Buch übersetzt, muss er vor der Veröffentlichung den Autor fragen. Auch wenn er nichts dafür verlangt.
    Ich kann dann einer Freundin meine Übersetzung geben, aber nur zu ihrem privaten Gebrauch. Ich darf es nicht 1000 Freunden geben, das wäre schon sehr kritisch.


    Die Entscheidung von Ken finde ich sehr vernünftig.


    Liebe Grüße
    Doris

    Der Sinn des Lebens besteht darin, Rudolph, dem Schwurkel, den Schnabel zu kraulen.

  • Ji'un Ken:

    darf er ihn evtl. nicht weitergeben


    Doris Rasevic-Benz:

    Du darfst das aber dennoch nicht einfach so veröffentlichen.


    Ich übersetze Harry Potter auf Serbokroatisch und verkaufe die Übersetzung,


    Mag sein, aber weitergeben z.B. zu Lehrzwecken & verkaufen sind zwei Dinge laut dt. Gesetz.


    Trage nicht das Weltgetöse in die stille Einsamkeit
    Such den Wald, daß er Dich löse von der Krankheit unsrer Zeit.

  • Nicht ganz.
    Wenn ich meine Übersetzung von Harry Potter an 1000 Freunde verschenke, bekomme ich ein Riesenproblem.
    Auch nicht zu Lehrzwecken. Sonst gäbe es kein Lektüre zu kaufen in der Schule, sondern man würde munter Kopien anfertigen.
    Wie gesagt, Zitate und kurze Exzerpe gehen in Ordnung. Mehr nicht. Es sei denn, das Werk hat keinen Urheberschutz mehr. Aber auch da: Vorsicht! Wenn Du einfach Deine Ausgabe von Goethes Faust abschreibst und verkaufst könnte es auch Probleme geben. Die hat nämlich sicherlich jemand für die Veröffentlichung bearbeitet.



    Liebe Grüße
    Doris

    Der Sinn des Lebens besteht darin, Rudolph, dem Schwurkel, den Schnabel zu kraulen.

  • Danke Doris


    Zitat

    Ihr naht euch wieder, schwankende Gestalten,
    Die früh sich einst dem trüben Blick gezeigt.
    Versuch ich wohl, euch diesmal festzuhalten?
    Fühl ich mein Herz noch jenem Wahn geneigt?


    http://gutenberg.spiegel.de/buch/3664/1


    Doris Rasevic-Benz:

    und verkaufst


    :shock:

    Trage nicht das Weltgetöse in die stille Einsamkeit
    Such den Wald, daß er Dich löse von der Krankheit unsrer Zeit.

    3 Mal editiert, zuletzt von nibbuti ()

  • Ich habe zu danken!
    Sonst hätte ich nicht gerade die gute Zueignung gelesen, die so wunderschön ist.
    _()_


    Liebe Grüße
    Doris

    Der Sinn des Lebens besteht darin, Rudolph, dem Schwurkel, den Schnabel zu kraulen.

  • Oh, das scheint wirklich schwer zu sein! Aber nicht umsonst sind Heerscharen von Anwälten mit dem Thema zugange ...


    Es geht nicht nur um das Verkaufen.
    Wenn ich ein Gedicht schreibe und verschenke es an die Welt, dann darf jeder damit machen, was er will.
    Das muss ich aber ausdrücklich sagen oder ich mache es anonym. Wenn ich es meinem Mann schenke und er verlegt es nach der Scheidung, ist das Diebstahl. Es bleibt mein geistiges Eigentum. Selbst wenn er das Geld für den Verkauf spenden würde.


    Wenn ich die Aufzeichnungen, die ich während der Vorträge meiner Lehrer gemacht habe, veröffentliche, dann muss ich diese vorher fragen. Es sind meine Aufzeichnungen, aber es ist ihr Vortrag. Ich brauche eine Erlaubnis dazu. Das ist auch im Hinblick auf den Dharma wichtig. Die Autorisierung dient z.B. der Sicherstellung der Qualität. Es ist zudem eine Frage der Höflichkeit, dass ich frage.
    "Nicht nehmen, was nicht gegeben wurde." Ist doch ganz einfach. Hat nix mit Geld, Geiz und Egoismus zu tun.


    Liebe Grüße
    Doris

    Der Sinn des Lebens besteht darin, Rudolph, dem Schwurkel, den Schnabel zu kraulen.

  • Doris Rasevic-Benz:


    "Nicht nehmen, was nicht gegeben wurde." Ist doch ganz einfach. Hat nix mit Geld, Geiz und Egoismus zu tun.


    Da es hier generell eher um buddhistische Literatur handelt und nicht um Harry Potter, und um elektronische Kopien und nicht um Gegenstände:


    "Die beste aller Gaben ist die Gabe des Dhamma"


    (Dhammapada Vers 354)


    "Aus Mitgefühl für euch habe ich gedacht: 'Wie werden meine Schüler meine Erben im Dhamma sein, nicht meine Erben in materiellen Dingen?'"


    (Dhammadāyāda Sutta)



    Die buddhistische Gemeinschaft ist voll von Liebe, Mitgefühl und Gaben, aber für manche ist es Liebe und Mitgefühl für das Selbst, anstatt Liebe und Mitgefühl des Dhamma.


    Der Buddha lehrte die Reinigung des Gegebenen, indem man es 'leer' macht. Alles Gegebene ist letztlich leer. Sogar die Mahayanis kennen diese Übung.


    Trage nicht das Weltgetöse in die stille Einsamkeit
    Such den Wald, daß er Dich löse von der Krankheit unsrer Zeit.

  • Ich sehe einen Unterschied darin, ob ich was gebe oder mir jemand was nimmt.
    Ich vermute, dass kein wirklicher Praktizierender mit dem, was er weiß zurückhält (ich spreche nicht von der freigiebigen Geschwätzigkeit unsereiner :D ). Aber Du stehst sicher nicht vor Mönch ABC und sagst: "Nun rück schon raus!" Und er wird nicht ungefragt seinen Sermon anbringen. Du wirst ihn fragen, und er wird Dir dann etwas schenken. So läuft das unter zivilisiertem Volk.


    Außerdem finde ich es unverantwortlich, dem Betreiber eines Forums zuzumuten, sich eventuell mit Rechtsanwälten herumzuplagen. Glaub mir, mit dem Urheberrecht ist das wirklich nicht lustig, am Ende stehst Du mittellos da.
    Leerheit und Dana hin oder her. Es gibt Gesetze, es gibt Regeln des Miteinanders, und die einzuhalten ist nicht unvorteilhaft für die Gemeinschaft. Gesetze sind auch für Unverwirklichte geschaffen worden.


    Es stellt sicher kein Problem dar, wenn der Übersetzer den Übersetzer des Urtextes nach Autorisierung frägt. Ich würde auch die Verantwortlichen der Schule fragen, zu welcher der Urtext gehört. Das ist dann eine runde Sache, keine Probleme und kein Streit, und die Welt hat einen Text mehr.


    Liebe Grüße
    Doris

    Der Sinn des Lebens besteht darin, Rudolph, dem Schwurkel, den Schnabel zu kraulen.

  • Danke Doris


    Mag sein, was weltliche Gesetze und kommerzielle Literatur oder Veröffentlichungen angeht.


    Was Dhamma angeht, ist 'mein'-Machen unvorteilhaft, der Buddha selbst hat das Dhamma unabhängig von z.B. Sprache erklärt, und da gibt es keine verantwortlichen Gurus, an die man sich wenden kann, oder von Autoritäten im 'Außen' autorisiertes.


    Die Quellen sind allen Dhamma-Interessierten zugänglich.


    Grüße

    Trage nicht das Weltgetöse in die stille Einsamkeit
    Such den Wald, daß er Dich löse von der Krankheit unsrer Zeit.

  • Zitat

    Was Dhamma angeht, ist 'mein'-Machen unvorteilhaft, der Buddha selbst hat das Dhamma unabhängig von z.B. Sprache erklärt, und da gibt es keine verantwortlichen Gurus, an die man sich wenden kann, oder von Autoritäten im 'Außen' autorisiertes.


    Das erlebe ich hier im Forum ganz anders. Da ist ständig jemand, gerade unter den Hütern des "ursprünglichen Buddhismus", der permanent seine Deutungshoheit bekundet.


    Wenn Du z.B. einen tibetischen Text nimmst und übersetzt ihn so mir nichts dir nichts, dann werden sich mit Sicherheit riesige inhaltlich Fehler einschleichen. Es sind keine Gebrauchstexte (jeder der sich schon mal mit technischer Redaktion beschäftigt hat, wird jedoch wissen, wie ungeheuer kompliziert allein das schon ist). Diese Texte benötigen unbedingt jemanden, der die Übersetzung bewacht, der den Text nicht nur sprachlich beherrscht, sondern ihn auch inhaltlich durchdrungen hat, keine Funzel, die daheim für sich ein bisschen Tibetisch gelernt und ein paar Dharmabücher gelesen hat. Und jeder, der ein bisschen Respekt vor seinen Mitmenschen und deren Arbeit im Leib hat, wird diesen erst fragen, ob er das darf. Es einfach zu tun ohne um Erlaubnis zu bitten, mag im besten Fall gedankenlos sein, im schlimmsten Fall ist es eine Frechheit.
    Genau da ist nämlich dann ganz viel MEIN drin, wenn ich so tue, als dürfte ich über die Arbeit anderer frei verfügen, nur weil ICH damit andere beschenken möchte.


    Es wird ja niemand abgehalten einen Text aus dem Palikanon zu übersetzten, aus dem Original. Da kann man auch niemanden mehr fragen. Aber z.B. den Zumwinkel zu übersetzen ohne diesen zu fragen und das zu veröffentlichen, das geht einfach nicht. Das verunreinigt die mühevolle und verdienstvolle Arbeit des Übersetzens – das macht aus Dana ein Danaergeschenk. Oder verschenkst Du einen geklauten Diamanten als Deinen eigenen, nur weil Du ihn zerteilt und neu geschliffen hast?


    Also nochmal: Ich finde es wundervoll, wenn sich jemand so eine Mühe macht und die Welt damit beschenken möchte. Es ist mehr als schade, wenn das beschmutzt wird, weil man nicht um Erlaubnis fragt. Und ich finde es ebenso gut, dass da jemand ist, der darauf achtet, dass diese Mühe nicht den Verfasser und andere in Schwierigkeiten bringt, also zu verhindern versucht, dass aus einer heilvollen Tat eine unheilvolle wird.


    Im übrigen geht es den Mods sicher nicht darum Dana verbieten zu wollen, sondern die Regeln des Rechts und des Anstands einzuhalten. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern ihre Pflicht. Sie handeln weitsichtig und verantwortungsvoll. Dagegen zu raisonnieren wäre in meinen Augen kindisch.


    Liebe Grüße
    Doris

    Der Sinn des Lebens besteht darin, Rudolph, dem Schwurkel, den Schnabel zu kraulen.

  • Zitat

    "Ji'un Ken" hat gepostet:
    So meine Lieben,
    vor kurzem wurde hier im Buddhaland eine Übersetzung eines englischsprachigen Buches vorgenommen und der Allgemeinheit zu Verfügung gestellt; d.h. in diesem Fall als Download angeboten.
    Da hat bei uns im Mod-Bereich eine Diskussion zum Thema Urheberrecht angestoßen.
    Dieser Thread ist nun das Ergebnis davon.


    Zitat

    Bei einer Übersetzung z.B. ist es so, das der Übersetzer zwar die Rechte an seiner Arbeit hat, der Text, den er übersetzt hat, aber evtl. urheberrechtlich geschützt ist, so das er diesen Text so ohne weiteres gar nicht hätte übersetzen dürfen. Und wenn er ihn für sich übersetzt, darf er ihn evtl. aber nicht weitergeben.


    Ich hab mich da mal "schlau" gemacht: Wenn der Autor des Originaltextes über 70 Jahre tot ist, kann jeder den Text übersetzen u. seine Übersetzung verbreiten.http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Urheberrecht


    Zitat

    Aus diesem Grund Setzt euch in eurem eigenen Interesse mit der Urheberrechtsfrage auseinander, damit ihr nicht irgendwann auf den Bauch fallt.


    mMn. sehr erhellend:
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
    http://www.akademie.de/wissen/checkliste-copyright


    http://ebooks.contumax.de/nb :
    Klaus Graf
    Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten
    Der Text des deutschen Urheberrechtsgesetzes, erklärt und kritisch kommentiert

    (kann als PDF kostenlos runtergeladen werden.)


    Das Ganze interessiert mich vorallem, weil ich seit langem plane eine "Ecke" Mythen,Fabeln u. Geschichten aufzumachen.


    L.G.


    Sarvamitra

    "Warum muß eine Sache oder ein Gedanke, um richtig zu sein, unbedingt sein?"
    Mircea Eliade

  • Zitat

    Das Ganze interessiert mich vorallem, weil ich seit langem plane eine "Ecke" Mythen,Fabeln u. Geschichten aufzumachen.


    L.G.


    Sarvamitra


    Das finde ich interessant :)

    Der Horizont existiert nur im Auge des Betrachters, nicht in der Wirklichkeit

  • Bei dem Text, der die aktuelle Diskussion ausgelöst hast, geht es ja um einen Text von Longchenpa, d.h. der Autor ist sehr viel länger als 70 Jahre tot. Eine Übersetzung aus dem tibetischen Original wäre also schon mal eine unstrittige Sache gewesen. Für die Übersetzung wurden nun mehrere englische Übersetzungen als Grundlage verwendet, auch wenn eine davon maßgeblichen Einfluss hatte. Diese englischen Vorlagen wurden nicht einmal 1:1 übersetzt, sondern es wurde vieles deutlich verändert, um den Sinn und die Energie des Textes zu transportieren, ohne an Begriffen und Vokabeln zu sehr anzuhaften. Bei einigen Stellen wurde für die Bedeutung sogar neu auf das tibetische Original zurück gegriffen. Der Verlag hat überdies den maßgeblichen englischen Text nur im englischsprachigen Raum veröffentlicht und meines Wissens kann man ihn nicht in neuer Auflage kaufen, also nur noch antiquarisch. Um die Sache restlos zu klären hat der deutsche Übersetzer inzwischen übrigens den betreffenden Verlag angeschrieben und um ein Statement gebeten.


    Klar, wenn es sich um einen Text handeln würde, der auf Englisch von einem zeitgenössischen Autor geschrieben wurde, den könnte man nicht einfach übersetzen und so das Recht für den deutschen Text übernehmen. Hier ist die eigentliche Quelle aber der reine Text von Longchenpa ohne Kommentare, der um mehrere Ecken nun eine freie deutsche Form gefunden hat. Ein umtriebiger Winkeladvokat mit Abmahnwahn könnte da vielleicht versuchen, etwas draus zurechtzustricken; von einem buddhistischen Fachverlag, der in erster Linie diese Texte der Allgemeinheit zugänglich machen will, sind da wohl eher keine Probleme zu erwarten, und wenn dann würde sicherlich ein freundlicher Weg gewählt, das zu klären -- mit dem Übersetzer, aber sicherlich nicht mit einem Forum, wo dieser das einstellt und wo man von einem Forumsbetreiber nicht erwarten kann, bei einem Text, bei dem eine Lizenz angegeben ist, diese in jedem Fall und bis ins letzte Detail zu überprüfen.


    Der Form halber: ich bin kein Jurist und dies ist nicht mehr als eine fundierte Laienmeinung. 8)

    Alles ist, was es von Anfang an war: dem Wesen nach pur - und damit Buddhaschaft.
    Wer dies erkennt, ist aufgewacht. Wer seine sechs Sinne im Naturzustand belässt sieht sie überall:
    die Allgegenwärtige Vollkommenheit. (Longchenpa)

  • "VOOM108" hat geschrieben:

    Zitat

    Bei dem Text, der die aktuelle Diskussion ausgelöst hast, geht es ja um einen Text von Longchenpa, d.h. der Autor ist sehr viel länger als 70 Jahre tot.


    Den Punkt hätten wir erledigt!


    Zitat

    Für die Übersetzung wurden nun mehrere englische Übersetzungen als Grundlage verwendet, auch wenn eine davon maßgeblichen Einfluss hatte.


    Da fängt das Problem an: Jede bestehende Übersetzung ist natürlich wieder 70 Jahre geschützt!


    Zitat

    Diese englischen Vorlagen wurden nicht einmal 1:1 übersetzt, sondern es wurde vieles deutlich verändert, um den Sinn und die Energie des Textes zu transportieren,


    Ja, und wo ist die Grenze? Ab wann ist es Plagiat?


    Zitat

    ich bin kein Jurist und dies ist nicht mehr als eine fundierte Laienmeinung.


    Dito!


    Mags Tibetetisch, Sanskrit ..Pali ..sein, egal alle gucken was schon an Übersetzungen da ist, lehnen sich an (im Idealfall mit Hinweis diesbezgl.) übernehmen, ändern etc.


    Was ist mit "Nacherzählungen"? (wenn der Nacherzähler noch keine 70 Jahre tot ist.) Die kann ich dann nur nochmal so "ummodeln", daß sie nicht als Plagiat erscheinen. Dumm ist dann nur, wenn der eigentliche Sinn flöten geht!


    Da bin ich noch ratlos.


    L.G.


    Mein Avatar wird in etlichen Sanskrittexten vorweg angerufen...das zitier ich jetzt mal exemplarisch, wird schon nix passieren:


    "Den Hängebauchingen, sehr Schrecklichen, mit der hängenden Unterlippe, den Elefantenohrigen, Gefahrenbeseitigenden, den Sohn der Parvati verehre ich, den Führer der Schar." (ich=nicht ich, oder doch)


    (Und dann kommt z.B. die eigentliche Erzählung, die ich mich jetzt nicht mehr traue zu zitieren...)


    Er ist nun mal u.a. für Literatur zuständig!

    "Warum muß eine Sache oder ein Gedanke, um richtig zu sein, unbedingt sein?"
    Mircea Eliade

  • Was heiist hier Urheberschutzverlezung?
    Besteht jetzt für das Original des Textes oder für die engl. oder lediglich für die deutsche Übersetzung ein Urheberrecht?
    Wer hat hier den Urheberschutz verletzt, die Übersetzer oder der Weitergeber der Übersetzung oder Die Plattform, die den Rahmen für diese Übersetzung zur Verfügung stellt?
    Es stellt sich in dem Fall des Textes von "Longchen Rahjam" auch die Frage, wozu diesem Allerweltstext überhaupt ein Urherberecht zugestanden werden soll.


    Demnächst schreibt Einer, dass die Erde rund sei und beantragt dafür ein Urheberecht.


    hedin

  • Das Urheberrecht im gesetzlichen Sinne gilt für die Übersetzung vom Englischen ins Deutsche und die Übersetzung aus dem Tibetischen ins Englische, sofern das noch nicht erloschen ist. Der Urtext ist frei verfüglich.
    Verletzt hat es der Übersetzer in dem Moment, in dem er diese Übersetzung der Öffentlichkeit zugänglich macht oder sie sonst wie verbreitet.
    Die Plattform ist haftbar. Die ist dann quasi der "Verlag".


    Liebe Grüße
    Doris

    Der Sinn des Lebens besteht darin, Rudolph, dem Schwurkel, den Schnabel zu kraulen.

  • hedin:

    Was heiist hier Urheberschutzverlezung?
    Besteht jetzt für das Original des Textes oder für die engl. oder lediglich für die deutsche Übersetzung ein Urheberrecht?
    Wer hat hier den Urheberschutz verletzt, die Übersetzer oder der Weitergeber der Übersetzung oder Die Plattform, die den Rahmen für diese Übersetzung zur Verfügung stellt?
    Es stellt sich in dem Fall des Textes von "Longchen Rahjam" auch die Frage, wozu diesem Allerweltstext überhaupt ein Urherberecht zugestanden werden soll.


    Demnächst schreibt Einer, dass die Erde rund sei und beantragt dafür ein Urheberecht.


    hedin


    Urheberrecht bezieht sich auf das Recht des Urhebers - des Autors bzw. des Verlages, wenn er das Recht an den Verlag abgetreten hat - sein Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das gilt auch für Übersetzungen und für alle öffentlichen Plattformen, die Werke VERBREITEN.
    Wenn der Text von Longchen Rahjam einen Verlag hat, in dem die tibetische Fassung erscheint, dann hat dieser Verlag die Rechte. Und wenn es Originale sind, die in einem Kloster vermodern, dann hat das Kloster dieser Rechte. Und wenn man Texte ausgegraben hat, dann hat das Land die Rechte ......

  • Aiko:


    Urheberrecht bezieht sich auf das Recht des Urhebers - des Autors bzw. des Verlages, wenn er das Recht an den Verlag abgetreten hat - sein Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das gilt auch für Übersetzungen und für alle öffentlichen Plattformen, die Werke VERBREITEN.
    Wenn der Text von Longchen Rahjam einen Verlag hat, in dem die tibetische Fassung erscheint, dann hat dieser Verlag die Rechte. Und wenn es Originale sind, die in einem Kloster vermodern, dann hat das Kloster dieser Rechte. Und wenn man Texte ausgegraben hat, dann hat das Land die Rechte ......


    Ja, und wer hat nun die "Rechte" ??


    ...oder geht es hier nur um des Kaisers Bart ?


    hedin

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous ()

  • Die Bibel darf man aber übersetzen wie man lustig ist. Ich glaube nicht, das jemand darauf Rechte erheben kann. Sofern man sich an eine uralte Ausgabe ranmacht.
    Ich habe das in dem anderen Thread schon geschrieben, ich würde nie einen Urtext übersetzen ohne die Halter der Linie zu fragen.


    Liebe Grüße
    Doris

    Der Sinn des Lebens besteht darin, Rudolph, dem Schwurkel, den Schnabel zu kraulen.

  • Bitte beachten Sie, dass auch die Bibelübersetzungen und ursprachlichen Ausgaben, die bei der Deutschen Bibelgesellschaft erscheinen, urheberrechtlich geschützt sind. Es muss also auch eine Genehmigung eingeholt werden, wenn Verse/Passagen aus unseren Bibelübersetzungen (z.B. Lutherbibel, Gute Nachricht Bibel, BasisBibel, Menge Bibel) und den ursprachlichen Ausgaben (Hebräisch, Griechisch, Lateinisch) verwendet werden sollen.


    Quelle: Deutsche Bibelgesellschaft


    Ist nur als Beispiel zu verstehen.
    LG
    Bailong

  • Doris Rasevic-Benz:

    ....
    Die Plattform ist haftbar. Die ist dann quasi der "Verlag".


    Hallo Doris,
    das gilt nur sehr eingeschränkt. Grundsätzlich gilt § 10 Telemediengesetz (TMG)


    Zitat

    § 10 Speicherung von Informationen
    Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern


    1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
    2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.


    Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.


    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html


    Dieser im Prinzip sehr Foren-Betreiber freundliche Grundsatz wurde durch die Rechtsprechung aber teilweise aufgehoben. Höchste Urteile von Europa Ebene wären für alle Beteiligten sicher hilfreich.


    Konkret angewendet bedeutet dieser Paragraph, daß der Forenbetreiber von Buddhaland ajung, ihm gemeldete Beiträge (oder Beiträge, die er selbst entdeckt) mit beleidigenden oder sonstige rechtswidrigen Inhalten prüfen und ggf. löschen muss. Ich halte das teilweise für eine Zumutung, weil das von einem Foren- oder Blogbetreiber im Prinzip die Leistung erwartet, die sonst nur Gerichte mit ihren ausgebildeten Richtern und dem ganzen Apparat dahinter leisten können.

  • Danke fotost, danke Bailong!
    Ist noch viel komplizierter als ich das in meinem Kopf so dachte.
    Aber wenn ich in das Museum gehe, in dem Urtexte ausgestellt werden, und diese abschreibe und übersetze, darf ich das dann auch? Oder muss ich den Staat oder das Museum fragen? (Ich meine, ich würde das, aber wie sieht das rechtlich aus?)


    Liebe Grüße
    Doris

    Der Sinn des Lebens besteht darin, Rudolph, dem Schwurkel, den Schnabel zu kraulen.

  • Doris Rasevic-Benz:

    ..
    Aber wenn ich in das Museum gehe, in dem Urtexte ausgestellt werden, und diese abschreibe und übersetze, darf ich das dann auch? Oder muss ich den Staat oder das Museum fragen? (Ich meine, ich würde das, aber wie sieht das rechtlich aus?)


    Vorab nochmal - ich bin kein Jurist. Aber: bei Texten, deren Autor vor als 70 Jahre gestorben ist erlöscht das Urheberrecht. Oder bei anonymen Autoren 70 Jahre ab Erstveröffentlichung.


    Du solltest ältere Texte also problemlos abschreiben und übersetzen können, ohne jemanden zu fragen.


    Ich habe bei der Behauptung der deutschen Bibelgesellschaft auch meine Zweifel, daß man ihre ursprachlichen Ausgaben nicht bearbeiten darf, wenn diese 1:1 mit anderen Versionen, die zugänglich sind übereinstimmen. Wenn und sobald an den ursprachlichen Versionen Änderungen vorgenommen wurden (Beseitigung von Übertragungsfehlern, Korrektur von Rechtschreibfehlern von denen die ursprachlichen Texte wimmelten, Anmerkungen zur wissenschaftlichen Aufarbeitung) stellen diese natürlich wieder ein schützenswertes Gut dar, für das neues Urheberrecht entsteht.


    Es sei denn, die deutsche Bibelgesellschaft kann beweisen, daß Gott existiert und das Urheberrecht für sich in Anspruch nehmen möchte :lol: