In einem anderen Themenbereich wurde Ayya Khema zitiert. Daraufhin recherchierte ich mal ein bisschen. Ich weiß, dass man Wikipedia nicht zuviel Wert beimessen darf, aber da fand ich folgende seltsame Behauptung, die zudem noch von ihr selbst stammen soll (der Artikel über sie ist wohl von jemandem aus ihrem Kreis verfasst):
Zitat1983 suchte sie Matara Sri Nyanarama Mahathera (1901–1992) auf, einen hoch angesehenen singhalesischen Mönch und Meditationsmeister aus dem Tempel Mitirigala. Nach Ayya Khemas eigenen Angaben hat er, im Beisein von Bhikkhu Katukurunde Nyanananda (geb. 1940), ihre Meditationspraxis der meditativ verfeinerten Bewusstseinszustände (Jhana) als korrekt bestätigt und sie dazu autorisiert, diese meditative Entfaltung der Geistesruhe (samatha-bhavana) systematisch im Westen zu lehren.
Wie ist das möglich? Im Palikanon ist eindeutig geregelt, dass es so etwas nicht gibt. "Wahrt euch selber als Leuchte, selber als Zuflucht, ohne andere Zuflucht, (wahrt) die Lehre als Leuchte, die Lehre als Zuflucht, ohne andere Zuflucht." (Dhiga Nikaya 16,2). Desgleichen Majjhima Nikaya 108. Eine Authorisierung dürfte es im Theravada nicht geben.