• Ganz einfache Frage:


    Gibt es im PK irgend etwas zum Thema 'Wochenende' im Sinn von arbeitsfreie Zeit? Gibt es für Mönche irgendwie herausgehobene Tage für die andere Regeln gelten?


    Ich habe kurz gegoogelt und die Textsuche im PK versucht, aber nichts gefunden.


    Sicher wird heute in Ländern mit buddhistischer Bevölkerungsmehrheit ein arbeitsfreier Tag beachtet, aber ist das neu und dem Kontakt zum Westen geschuldet oder historisch?


    Ok, das war mehr als eine Frage.. :lol:

  • fotost:

    Sicher wird heute in Ländern mit buddhistischer Bevölkerungsmehrheit ein arbeitsfreier Tag beachtet,


    Kommt drauf an. Wäre ich mir nicht so sicher. Dazu muss man aber auch beachten, dass "Arbeiten" hierzulande und Arbeiten in anderen Kulturkreisen ganz unterschiedliche Dinge sein können. Denn so wie das bei uns abläuft, ist's ja fast keine 3 Tage am Stück zu ertragen ;)

  • https://de.wikipedia.org/wiki/Uposatha
    Nicht "arbeitsfrei", aber herausgehoben als besonderer Praxistag.


    In der Klosterpraxis nach Uchiyama ist der Zeitraum noch mal in 3 kleinere Einheiten unterteilt, jeder 5.Tag ist ein Tag mit ausschließlich Zazen, der folgende Tag heißt "Hōsan" und bedeutet "freie (individuelle) Praxis" (was auch individuelles Zazen und/oder Samu bedeuten kann). die übrigen 3 Tage sind "normale Tage" mit Zazen und Samu.
    Wir bezeichnen die 5 Tagen einfach als "Zyklus", oder "Mönchs-Woche".

  • fotost: Falls du Vinaya Ordinierte meinst-die arbeiten nicht. Laien und UnterstützerInnen arbeiten für den Sangha.
    Hier ein Beispiel von Hierzulande:http://www.amitayus.net/de/faq/ Also ist ein Tag wie der Andere, wie gehabt.



    Grüße
    Blue_

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  • blue_aprico:

    fotost: Falls du Vinaya Ordinierte meinst-die arbeiten nicht.
    Grüße
    Blue_


    Die meinte ich spezifisch nicht, aber auch die gehen regelmäßigen Tätigkeiten nach. Ob man das jetzt Arbeit nennt, kommt am Ende wieder einmal auf eher semantische Diskussion heraus.


    Danke für die Antworten bisher. Wenn euch noch etwas dazu einfällt bitte gerne her damit :lol:

  • "Arbeitsfreier Tag" macht doch auch so gar keinen Sinn...

  • ...genau, es gibt auch keinen lebensfreien Tag und wenn Arbeit und Leben zusammenfließt passiert das täglich.
    Thich Nhat Hahn hat sich dazu sehr umfassend geäußert und wer achtsam lebt betont diese Trennung nicht.

  • Wieviel Frauen/Mütter/Väter haben eigentlich einen arbeitsfreien Tag in der Woche?


    Ich denke, so etwas gibt es überhaupt nicht.

    Ohne mich ist das Leben ganz einfach

    Ayya Khema

    Oder anders ausgedrückt: Die Beherrschung der Gedanken ist der Weg zum Glück (SH Dalai Lama)

  • Leute, das kann doch nicht euer Ernst sein. Eine derartige Selbstbezogenheit und solch mangelndes Mitgefühl für andere in einem Forum für buddhistische Themen?


    Kann niemand beim Begriff Arbeit auch mal an Leute denken, die stumpf am Fließband malochen müssen oder Kinder, die 12 Stunden am Tag Ziegel schleppen?

  • fotost:

    Leute, das kann doch nicht euer Ernst sein. Eine derartige Selbstbezogenheit und solch mangelndes Mitgefühl für andere in einem Forum für buddhistische Themen?


    Kann niemand beim Begriff Arbeit auch mal an Leute denken, die stumpf am Fließband malochen müssen oder Kinder, die 12 Stunden am Tag Ziegel schleppen?


    Also ich denk beim Begriff Arbeit immer an andere. Nämlich an die Manager von DAX-Unternehmen die zig Millionen im Jahr einstreichen :badgrin:

  • Hallo ihr Lieben,


    in bel`s Wikipedia-Link zu Uposatha habe ich gefunden:



    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Uposatha




    Hier noch ein anderer Link zu Uposatha:


    http://www.palikanon.com/wtb/uposatha.html


    :)


    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Raphy ()

  • Ja nun, - nur das Uposatha der verdienstvollen Praxis gewidmet ist. Nix Urlaub. Vielleicht "Ruhetag" ?

  • Für mich klingt es hier im Faden wie die Diskussion von Gewerkschaftsfunktionären aber es ist ein sehr weltliches Thema, Freizeit und freie Tage.

  • sati-zen:

    Für mich klingt es hier im Faden wie die Diskussion von Gewerkschaftsfunktionären aber es ist ein sehr weltliches Thema, Freizeit und freie Tage.


    LOL... Ich bin tatsächlich mal eine Zeit lang Betriebsrat gewesen..


    Aber der Hintergrund meiner Frage war durchaus von einer religiösen Diskussion ausgegangen. In anderem Zusammenhang und nicht hier hat jemand die Einführung von ersten Arbeitsschutzmaßnahmen in Form eines arbeitsfreien Tages in der Woche für die jüdische Religion behauptet.


    Während dies in der Tora eindeutig so drinsteht konnte ich im PK nichts finden. Liegt vielleicht wirklich an einer gewissen Welt-Fremdheit eine Mönchsreligion.


    Natürlich handelt es sich bei den Sabbatgesetzen im Judaismus tatsächlich um religiös verbrämte Schutzmaßnahmen, da die religiöse Begründung allein sehr schwach ist.

  • blue_aprico:

    Ja nun, - nur das Uposatha der verdienstvollen Praxis gewidmet ist. Nix Urlaub. Vielleicht "Ruhetag" ?


    So wie in allen Religionen der "freie Arbeits-Tag" (Sonntag/Freitag)
    für den Gang in die Kirche, Moschee, Tempel genutzt wird (werden sollte).
    So auch der Uposatha-Tag, der 4 mal im Monat, jeweils zur Mondwende stattfindet
    und der vertieften Praxis dient.
    Hausleute nehmen an dem Tag 8 silas (auch wenn sie arbeiten müssen) und besuchen Klöster/Tempel
    für Belehrungen, Meditation usw.
    Viele Berufsgruppen arbeiten auch hierzulande an Sonn- und Feiertagen.

  • Bodhi:

    ...
    Viele Berufsgruppen arbeiten auch hierzulande an Sonn- und Feiertagen.


    Das Ergebnis von Säkularisierung und Kapitaleinsatz in der Produktion (man kann eben nicht konkurrieren, wenn die Milliarden teure Anlage Sonntags stillsteht und die Konkurrenz sich nicht dran hält).


    Der Hinweis ist trotzdem richtig und der Inhalt wird wahrscheinlich immer mehr zur Norm. Für abhängig Beschäftigte gibt es dann aber regelmäßig andere Wochentage, die dafür arbeitsfrei sind.


    Zitat

    Sonntage und Feiertage müssen laut Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmer grundsätzlich frei sein. Allerdings sind einige Branchen von dieser Regelung ausgenommen: Unter anderem werden Arbeitnehmer in medizinischen Berufen, der Gastronomie, Freizeiteinrichtungen oder der Energie- und Wasserversorgung auch an Feiertagen eingesetzt. Auch im Finanzbereich kann es vorkommen, dass Angestellte an Feiertagen größere internationale Zahlungen abwickeln. Arbeitgeber müssen die Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen durch Ersatzruhetage ausgleichen. Wenn der Arbeitnehmer an einem Sonntag arbeitet, sollte der fehlende freie Tag innerhalb von zwei Wochen nachgeholt werden.


    https://www.staufenbiel.de/rat…itsrecht/arbeitszeit.html