Moenchsregeln?

  • Wollte mal was wissen,
    Buddha erliess doch glaub ich 227 regeln fuer moenche.. gelten diese nur fuer den Theravada?
    Oder auch Mahayana?
    Ich lass zb, dass wuerde ein Moenche gegen die und die Regel verstossen, so sei er aus der Gemeinschafft ausgeschlossen..
    Wenn also ein Moenche diese Regeln nicht befolgt, ist das nicht mehr Buddhismus was der lehrt?
    ZB. Thailand, dort sah ich mit eigenen Augen, das die Moenche dort Geld sammeln, es wirkte fast wie ne Jahrmarkrtsbude, grosser Buddha, Geldbaeume voller Scheine..
    Dabei hat Buddha den Besitz von Geld verboten..
    Demnach sind das alles ausgestossene.
    Ebenso der Dalai Lama und dessen Gefolge, die ja Geld besitzen und Politik ausueben, muessten demnach keine Buddhisten mehr sein. Diese grossen Ordensgemeinschafften, wie in Tibet oder Thailand etc. erinnert mich stark an die Katholische Kirche des Mittelalters, die ihre Abhaenigen glaubiegen hatten die den Herrschenden Priestern und Moenchen ihr Geld fuer ein bisschen Angst vor der Hoelle geben..

  • Sanshin:


    Dabei hat Buddha den Besitz von Geld verboten..


    Das gilt nur für Mönche. Für Laien gibt sind die 227 Regeln nicht verbindlich.
    Für Laien gibt es nur Fünf die er einhalten sollte.


  • aus: http://www.buddha-dhamma.de ( Geschichte )


    Zitat

    Buddha erliess doch glaub ich 227 regeln fuer moenche.. gelten diese nur fuer den Theravada?
    Oder auch Mahayana?


    Für Vinaya Ordinierte selbstverfreilich auch im Mahayana.


    b) Geld


    Zitat

    Im Vinaya gibt es ein klares Verbot für Mönch Geld („Gold und Silber“) persönlich anzunehmen, andere anzuweisen, es für sie zu behalten („Das ist mein Geld!“) oder einzuwilligen, dass das Geld für einen aufbewahrt wird („Nimm mein Geld und heb es für mich auf!“). Finanzielle Spenden für den Sangha werden von Laienunterstützern treuhänderisch verwaltet


    In der Regel werden Klöster finanziell von Laien unterstützt, die den Sangha dazu einladen, ihre Unterstützung anzunehmen


    Diese Laienverwalter sind die Treuhänder (veyyavaccakara) des Sangha und übernehmen die finanziellen Angelegenheiten des Klosters *

    http://www.bodhi-vihara.org/kloster/vinaya


    * auch für ordinierte Personen




    Grüße
    Blue_

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  • Von den 227 Regeln sind es nur vier, deren Verstoß zum Ausschluss aus der Gemeinschaft führt, welche da sind:


    1. Vorsätzliches Töten (eines Menschen) oder Anstiftung dazu
    2. Geschlechtsverkehr
    3. Diebstahl
    4. unwahrer Weise den Besitz übernatürlicher Fähigkeiten von sich behaupten


    Der Besitz oder das Annehmen von Geld fällt in eine andere Kategorie des Vergehens und führt nicht gleich zum Ausschluss aus dem Orden.


    Ich war nie in Asien, aber ich habe gelesen, dass es dort sehr üblich in der Laiengemeinde ist, mit diesen "Geldbäumen" für Klöster Spenden zu sammeln.


    Ähnliche Spendenaktionen finden aber auch in Deutschland statt: http://www.bodhi-vihara.org/me…lery2009/spendenbaumfeier


    Monetäre Angelegenheiten sollten, wenn alles rechtens läuft, wohl von Laien geregelt werden, und Mönche sich auf die Annahme der vier Bedarfsmittel (Nahrung, Kleidung, Behausung, Medizin) beschränken.


    Die Realität kann aber u.U. (auch besonders in Asien, was man so hört) wohl auch ganz anders aussehen.

  • blue_aprico:
    Zitat

    Buddha erliess doch glaub ich 227 regeln fuer moenche.. gelten diese nur fuer den Theravada?
    Oder auch Mahayana?


    Für Vinaya Ordinierte selbstverfreilich auch im Mahayana.


    Das ist so nicht ganz richtig, die 227 Regeln sind tatsächlich Theravada spezifisch. Andere Schulen haben natürlich auch Vinayaregeln, die größtenteils gleich sind, aber dennoch bestehen Unterschiede in der Anzahl der Regeln.


    Gruß
    Florian

  • Stimmt, die chinesische und tibetische Linie hat mehr Regel.
    Da sich die koreanische aus dem chinesischen herleitet nehme ich an, das hat sich ungefähr gleich.
    die vietnamesisch usw. hab ich nicht auf dem schirm

  • Klar, in Thailand ist gerade "Buddhist Lent"/Khao Pansa (http://de.wikipedia.org/wiki/Khao_Phansa) . Feiertag(e), und an der Rezeption fragte man mich mal wieder, ob ich "Tambuun" tun wolle, also was Gutes, d.h. Geld für einen Tempel in einer entfernten Provinz spenden. Ich sagte: "Ich komm gleich wieder." Dann brachte ich der Rezeptionistin, die mich derart angesprochen hatte, einen Simpson-Kuli und Notizzettel. "Hier ist mein Tambuun für dich", sagte ich. Und dann: "Kennst du die Videos über Mönche, die Sex haben und im Luxus leben oder Leute ohrfeigen?" - "Ja. Aber in diesem Tempel sind die nicht so."


    Aha. Aber sie sorgen dafür, dass weit weg davon jemand Umschläge mit Geld einsammelt. Und die werden nicht einem Treuhänder gegeben, die landen direkt bei den Mönchen. Wenn diese besagten Thais, die mich immer mal wieder wegen so was ansprechen, ein bisschen heller wären, würde ich ihnen einfach sagen, sie sollten mir das Geld geben, ich sei schließlich auch Mönch (siehe "Felsentor"-Thread).


    Seufz!

  • diamant:

    "Kennst du die Videos über Mönche, die Sex haben und im Luxus leben oder Leute ohrfeigen?"


    Seufz!


    Hi diamant


    sowas mag es geben


    in Thailand ist es üblich dass die Eltern ihre Kinder vorübergehend als Auftakt zu Ehe & Berufsleben in ein Kloster schicken (ähnlich Wehrdienst), und die dann einfach ihren üblichen Gewohnheiten nachgehen


    aber besser als üble Nachrede wäre zu sagen, dass der Buddha seinen Mönchen nicht erlaubte Bargeld oder Wertgegenstände anzunehmen, sondern sie zum weisen Umgang mit den 4 Notwendigkeiten einlud:


    Zitat

    „Seid meine Erben im Dhamma, nicht meine Erben in materiellen Dingen.“


    Dhamma-Erbe Sutta


    Liebe Grüße


    nibbuti

    Trage nicht das Weltgetöse in die stille Einsamkeit
    Such den Wald, daß er Dich löse von der Krankheit unsrer Zeit.

    Einmal editiert, zuletzt von nibbuti ()

  • diamant:

    Üble Nachrede ist nach unserem juristischem Verständnis nur gegeben, wenn man die Unwahrheit sagt.


    diamant


    das ist nicht ganz richtig


    Üble Nachrede ist nach juristischem Verständnis gegeben, wenn man nicht nachweisbare Tatsachenbehauptungen aufstellt


    (so wie der obige Verweis zu sexuellen Internet-Videos die keinen auf Tatsachen beruhenden Bezug zu einem bestimmten Tempel in einer entfernten Provinz haben)


    hier geht es aber eher um Dhamma-Verständnis (Thema: 'Mönchsregeln')


    im Dhamma ist die Absicht & Wirkung einer Handlung entscheidend


    Zitat


    Seufz!


    Grüße


    nibbuti

    Trage nicht das Weltgetöse in die stille Einsamkeit
    Such den Wald, daß er Dich löse von der Krankheit unsrer Zeit.

  • Meine Behauptungen sind aber nachweisbar. Sie haben sich auch nicht auf diesen Tempel bezogen, sondern auf die tatsächlichen Geschehnisse an den jeweiligen Orten. Daraus wurde eine Frage abgeleitet. Deshalb ist dein Einwurf "besser als üble Nachrede" irreführend. Es fand keine üble Nachrede statt.


    Zitat

    im Dhamma ist die Absicht & Wirkung einer Handlung entscheidend


    Der erste Teil ist esoterischer Quatsch. Man kann die Absicht eines Menschen nicht kennen, da man (noch) nicht hinreichend in sein Hirn schauen kann. Auch er selbst weiß oft nicht genau, was seine Absicht ist.


    Ich halte es in jedem Fall für besser, wenn man statt berobten Mönchen mir Geld anvertraut. Absicht und Wirkung sind hier ganz im Einklang. :D

  • diamant:
    Zitat

    im Dhamma ist die Absicht & Wirkung einer Handlung entscheidend


    Der erste Teil ist esoterischer Quatsch. Man kann die Absicht eines Menschen nicht kennen, da man (noch) nicht hinreichend in sein Hirn schauen kann. Auch er selbst weiß oft nicht genau, was seine Absicht ist.


    Ob das jemand für esoterischen Quatsch hält oder nicht
    ist wohl nur für ihn von Bedeutung, ändert aber nichts und
    hat jedenfalls nichts damit zu tun ob die Absicht erkannt wird oder nicht.

  • Zitat

    ist wohl nur für ihn von Bedeutung


    Genau wie etwas anderes nur für ihn (den Shakyamuni) von Bedeutung war. Das ist das Gleiche. Jeder misst eben irgendetwas Bedeutung zu oder nicht.


    Zitat

    hat jedenfalls nichts damit zu tun ob die Absicht erkannt wird oder nicht


    Es hat aber mit dem subjektiven Bedeutung beimessen zu tun. Meine Absichten sind eben weitaus weniger entscheidend als meine Wirkungen. Ganz egal, was accinca oder ein anderer Dharma-Interpret davon hält. Daran ist auch objektiv nichts zu ändern. Das versteht man dann, wenn man absichtslos handeln zu können glaubt und dennoch Wirkungen verifizierbar sind.

  • diamant:

    [Das versteht man dann, wenn man absichtslos handeln zu können glaubt und dennoch Wirkungen verifizierbar sind.


    Absichtsloses Handeln gibt es ja auch nicht aber irrationale Absichten die gibts.

  • diamant:

    Man kann die Absicht eines Menschen nicht kennen, da man (noch) nicht hinreichend in sein Hirn schauen kann. Auch er selbst weiß oft nicht genau, was seine Absicht ist.


    hier entsteht eher der Eindruck 'diamant' weiß selbst noch nicht genau, was seine Absicht ist


    diamant:

    Ich halte es in jedem Fall für besser, wenn man statt berobten Mönchen mir Geld anvertraut.


    dass berobte Mönche im Orden des Buddha kein Geld annehmen dürfen (und einige es trotzdem tun) ist klar


    aber die oben beschriebene Reaktion gegenüber der Rezeptionistin ist nicht frei von Neid, Aufgebrachtheit, Verlangen etc


    diamant:

    Absicht und Wirkung sind hier ganz im Einklang. :D


    ...im Einklang mit Verlangen


    :D

    Trage nicht das Weltgetöse in die stille Einsamkeit
    Such den Wald, daß er Dich löse von der Krankheit unsrer Zeit.

  • Namaste!

    accinca:
    Sanshin:


    Dabei hat Buddha den Besitz von Geld verboten..


    Das gilt nur für Mönche. Für Laien gibt sind die 227 Regeln nicht verbindlich.
    Für Laien gibt es nur Fünf die er einhalten sollte.


    Das ist die Tradition des Theravada, die sich auf Bhikkhus (nach dem Pratimoksha ordinierte Mönche) und Upāsaka bezieht.
    Ich würde im Theravada durchaus auch den Anagarika als "Mönch" bezeichnen, obwohl er die 227 Regeln nicht angenommen hat, sondern nur acht.


    In der tibetischen Tradition und auch in der chinesischen Tradition [entspricht auch Vietnam und einige Schulen Koreas] nehmen die Bhikkhus ca. 250 Regeln an.
    Dort wird das mit dem Geld aber wesentlich lockerer gesehen als im Theravada [wie auch so manche andere Regel, etwa das "Berühren" (Anfassen) von weiblichen Wesen].
    Diese Traditionen kennen aber auch noch andere Formen des Mönch/Priestertums mit zahlmäßig weniger Regeln.
    Ob ein tibetischer oder chinesischer Mönch also ein Bhikkhu ist oder nicht, wird man im Zweifel vielleicht gar nicht erkennen :shock::lol:


    In Japan sind die Pratimoksha-Gelübde irgendwann um 900 n. Chr. traditionell erloschen.
    In traditionellen Schulen nehmen die Mönche/Priester dort eine Ordination auf Grundlage des Mahayana-Brahmajala-Sutra an, welche zumeist mindestens die darin enthaltenen "Zehn Gewichtigen Verbote" beinhaltet.
    Japanische Mönche sind folglich grds. keine Bhikkhus, sie dürfen Geld annehmen, Sex haben und Heiraten, wobei das natürlich je nach Orden und Kloster in bestimmten Lebens- und Übungsabschnitten eingeschränkt sein kann.


    < gasshô >


    Benkei


    Namu-Shakamuni-Butsu

    "Allmorgendlich beginne ich meinen Tag damit, den Spiegel zu polieren;
    Täglich türme ich neue Staubschichten auf;
    Allabendlich beende ich meinen Tag damit, weiter zu polieren;
    Und scheinbar wirbelt auch ein Schlafender noch Staub auf."
    HôShin

  • Zitat

    Absichtsloses Handeln gibt es ja auch nicht


    Das beschreibt treffend die Grenzen des Theravada (siehe auch nibbuti, der in Dualismen denkt und labelt: Neid, Verlangen usw.). Sehr bedauerlich.